Sofern die Maßnahme grundsätzlich bewilligt wurde und nur lediglich die Wunschklinik nicht, müsste Ihnen eine alternative Klinik angeboten werden. Was genau steht denn dazu in dem Bescheid?
Und falls dort nicht steht, sollten Sie die DRV Rheinland befragen, wohin Sie denn sonst dürfen.
Sie haben auch die Möglichkeit, selbst eine alternative Klinik zu recherchieren und diese Ihrem Kostenträger dann vorzuschlagen.
Kliniken die auf jeden Fall mit der DRV Rheinland verbunden sind, finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/DE/Beratung…
Und falls Sie doch auf Ihre Wunschklinik bestehen, wäre es doch erst mal vordringlicher zu klären, ob diese Klinik überhaupt kurzfristig Platz für Sie hätte, bevor Sie einen Widerspruch einlegen. Aufgrund der Pandemie stehen Reha-Plätze ja nur eingeschränkt zur Verfügung. Da muss man wohl aktuell auch Einschränkungen des eigentlichen Wunsch- und Wahlrechtes hinnehmen, ohne dies der zuständigen (regionalen) DRV zuzuschreiben.
Die Entscheidung, ob Sie lieber kurzfristig einen Platz (in einer gleichwertigen Klinik) erhalten wollen, um Ihre Beschwerden schnellstmöglich behandeln zu lassen, oder ob Sie den Weg des zeitverzögernden Widerspruchs wählen, kann Ihnen aber keiner abnehmen.
Viel Erfolg und alles Gute!