Hallo, guten Tag.
Ich bin etwas irritiert und alle meine Recherchen und Konkaktaufnahmen blieben bisher erfolglos, von daher auf diesem Weg.
Mir wurde glücklicherweise eine psychosomatatische Reha bewilligt und ich habe eine Wunschklinik benannt, da ich diese bereits im Rahmen einer Krankenhauseinweisung kennenlernen durfte, sie ein außergewöhnliches Angebot hat und ich gute Fortschritte dort erzielen konnte. Dieses Wahl-bzw. Wunschrecht wurde mir nun verweigert, da es zwar einen Versorgungsvertrag mit der DRV Bund, nicht aber mit der DRV Rheinland gebe. Auf Nachfrage in der Klinik wurde mir allerdings mitgeteilt, dass sich die regionalen Rentenversicherungen an den Übernahmen des Bundes orientieren und auch die DRV Rheinland als Kostenträger dort fungieren würde.
Was stimmt nun? Und falls der Ablehnungsbescheid der DRV Rheinland korrekt ist, müsste dann nicht zumindest ein gleichwertiges Angebot zur Verfügung gestellt werden, damit den Patienten der DRV Rheinland keine Nachteile entstehen?
Vorab Danke für Rückmeldungen und mit freundlichen Grüßen
ES