Hallo Manuel Schreiner,
die nachgezahlten Beiträge werden nicht höher bewertet, da es sich ausschließlich um freiwillige Beiträge handelt und nicht um anzurechnende Zeiten der Schulausbildung.
Im Übrigen kann ich mich der Empfehlung von Valzuun anschließen. Wenn Sie mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen primär eine Rentensteigerung erreichen wollen, sollten Sie sich individuell beraten lassen. Je nach Versicherungsverlauf könnte bei Zahlung von niedrigen Beiträgen eventuell nicht der gewünschte Steigerungseffekt erzielt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung