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Experten-Antwort

Nebengewerbe und Erwerbsminderungsrente

von Geidan23.08.2021 | 08:37
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4 Antworten

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Guten Tag, ich weiß das Thema gab es schon, hätte aber trotzdem noch ein oder zwei Verständnis Fragen. Ich beziehe demnächst eine Erwerbsminderungsrente welche befristet ist. Nun meine Frage: Ich betreibe seit 2012 ein Nebengewerbe, offiziell angemeldet und alles läuft über einen Steuerberater. Die erwirtschafteten Gewinne sind allerdings gering, halt ein nettes Taschengeld. Mein Gewerbe erfordert keine 3 Stunden am Tag. Ich vertreibe über einen Onlineshop Bilddateien. Das ich das angeben Muss ist klar, nur wie?? Im Bescheid steht, dass meine Ansprüche jedes Jahr zum 01.07. geprüft werden. Reiche ich dann dort meinen Steuerbescheid ein? Ich falle mit meinen Umsätzen noch unter §19Abs1 des Steuergesetzes, sprich nur Einnahmen und Ausgaben Abrechnung keine Ausweisung der MwSt. Meine Gewinne reichen bei weitem nicht an die 6500 Euro Jahresgrenze heran. Dank vorab für Ihre Hilfe und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Geidan,

Siehe hier hat die Frage bereits zutreffend beantwortet. Vielen Dank dafür :)

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Siehe hieram 23.08.2021 | 09:06
Hallo Geidan, teilen Sie dies Ihrer zuständigen DRV (siehe EM-Rentenbescheid) mit formlosem Schreiben mit. Beschreiben Sie kurz Art und Umfang Ihrer Tätigkeit. Sofern vorhanden, reichen Sie dazu ebenfalls die GuV (die Sie ja als Kleingewerbetreibender monatlich erstellen müssen) des aktuellen Jahres mit ein. Sie erhalten dann von Ihrer zuständigen DRV weitere Informationen, wann genau Sie dann weitere Unterlagen (EKSt-Bescheid) einreichen müssen. Maßgeblich ist letztendlich der Bruttobetrag, der lt. Einkommensteuerbescheid als steuerpflichtiges Einkommen aus Gewerbebetrieb festgestellt wird (also vor Abzug von Vorsorgeaufwendungen). Dieser darf pro Jahr 6.300 EUR (nicht 6.500) nicht übersteigen, da sonst eine Kürzung der EM-Rente erfolgen kann. Viel Erfolg weiterhin und alles Gute!
Siehe hieram 23.08.2021 | 09:11
ergänzende Korrektur: monatlich gilt nur, wenn Sie VSt/USt melden, tun Sie aber nicht, das hatte ich überlesen, sorry. Dann gucken Sie, was Sie sonst aus der laufenden Buchhaltung herausziehen können (z.B. trotzdem die GuV), bzw. sofern bereits vorhanden die Steuererklärung des letzten bzw. vorletzten Jahres. Hilfreich könnte sonst auch sein, dass Ihr Steuerberater das voraussichtliche Einkommen bestätigt (ebenfalls formlos).
Geidanam 23.08.2021 | 09:57
Vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter. Der 2020er ist noch in Arbeit aber ich habe das Anschreiben inkl. Kopie des Steuerbescheides 2019 fertig gemacht. Bleiben Sie gesund, Gruß
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