Hallo G.K,
bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Sie bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr anrechnungsfrei zu Ihrer vorgezogenen Altersrente oder vollen Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen.
Wenn Sie also die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) beanspruchen möchten, gilt auch hier bis zur Regelaltersrente die Hinzuverdienstgrenze.
Gerne können Sie sich hierfür einen telefonischen Beratungstermin geben lassen, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.
Im Übrigen ist es durchaus möglich, dass Sie zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen, wenn Sie gesetzlich Krankenversichert sind. hier erhalten Sie aber genauere Auskünfte bei Ihrer Krankenversicherung
Viele Grüße