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Experten-Antwort

Neuberechnung der EM Rente

von Jumojumo07.08.2021 | 00:53
36 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag, meine befristete EM Rente läuft zum 31.08.2021 aus. Zum Bearbeitungsstand des Verlängerungantrags bekam ich heute am Telefon folgende Aussage: die medizinischen Dinge sind geklärt; jetzt liegt der Antrag zur Neuberechnung in der entsprechenden Abteilung. Zum konkreten Sachstand dürfe am Telefon keine Auskunft gegeben werden. Was hat das zu bedeuten? Wieso sollte bei einer Verlängerung etwas neu berechnet werden. Danke für eine Auskunft. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jumojumo,

über den Bearbeitungsstand Ihres Weitergewährungsantrags können wir hier im Forum leider nur spekulieren. Eine Neuberechnung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Denkbar wäre z. B. eine Überprüfung des Hinzuverdienstes oder eine evtl. Berücksichtigung des Grundrentenzuschlages.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Siehe hieram 07.08.2021 | 04:26
Sofern Sie zu Ihrer EM-Rente keinen Hinzuverdienst haben und dort vielleicht Änderungen zu berücksichtigen sind, könnte es sich einfach um die Berechnung handeln, ob ein Grundrentenzuschlag zu berücksichtigen ist. Bei neuen Rentenbewilligungen und m.W. auch bei Weiterbewilligungen muss das jetzt immer gleich mit geprüft werden, nachdem das Programm für diese Berechnung wohl seit Ende Juni in Betrieb ist und der Anspruch - sofern die Voraussetzungen vorliegen - seit 01.01.2021 besteht. Oder hatten Sie bisher nur eine halbe EM-Rente und es wird nun vielleicht eine volle bewilligt?? Also eigentlich kann man nur mit Ihnen gemeinsam raten :-), bzw. letzteres, halbe oder volle, wissen Sie dann ja besser. So bleibt Ihnen wohl nur, sich noch ein paar Tage zu gedulden, bis dann der Bescheid da ist. Alles Gute!
Jumojumoam 07.08.2021 | 11:36
Danke für die schnelle Antwort. Ich beziehe die volle EM Rente. Bin über der Grundsicherung. Wenn der Bescheid nicht vor dem 31.08.2021 bei mir ankommt- bekomme ich dann wieder Leistungen von der Krankenkasse ( Anspruch besteht noch ) oder muss ich mich bei der Bundesagentur für Arbeit melden ( Arbeitsverhältnis besteht noch ) Danke noch einmal für eine Auskunft MfG
Schadeam 07.08.2021 | 13:45
...eng wirds ja erst ab Mitte September, die Augustrente am 31.08. ist ja noch "save".... PS: die neuen möglichen Grundrentenzuschläge haben mit der bisherigen Grundsicherung nichts zu tun. :)
Siehe hieram 07.08.2021 | 15:24
Zitat von Jumojumo anzeigenausblenden
Für die Rentenzahlung selbst reicht es ja, wie auch @Schade schreibt - wenn der Bescheid innerhalb des Septembers eingeht. Zur Antragstellung von KG oder ALG wäre dann aber der 31.08. 'Stichtag'. Wenn Sie nicht schon seit sehr, sehr vielen Jahren EM-Rente beziehen: spätestens am 31.8. zum Arzt und krank schreiben lassen. Hierbei beachten, dass der Arzt ankreuzt 'Folgebescheinigung aus sonstigen Gründen" (keinesfalls eine Erstbescheinigung, das ist wichtig!!), dann lebt der (alte) Krankengeldanspruch wieder auf. Und trotzdem zusätzlich auch beim Arbeitsamt melden (die haben aber andere Fristen, wann der Anspruch verfällt es dürfte aber auch hier wieder 'Nahtlosigkeit' gelten).
Franzam 08.08.2021 | 09:39
Guten Tag. Dieses Thema interessiert auch mich. Wenn man vor 10 jahren vom KG nahtlos in die volle EMR ging, und danach dieses Problem hat. Wenn also die Befristung abläuft und noch kein rechtzeitiger Bescheid über Verlängerung oder Nicht Verlängerung? Hat man nach so langer EMR wieder vollen KG Bezug? Alg1 hat man ja wieder vollen Anspruch. Aber KG?
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