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Experten-Antwort

Neuer Job (Elternzeitvertretung) über Rentenbeginn hinaus: Was tun?

von Ruhrs23.08.2021 | 04:58
121 Ansichten
5 Antworten

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Möglicherweise kann ich nach einem Jahr ALG1 jetzt noch einen 14-monatigen Vollzeit-Zeitvertrag, 40 Std, annehmen. Die Entscheidung fällt diese Woche. Mein offizieller Rentenbeginn ist im Oktober 2022 - der Job läuft bis November 22 - vielleicht auch ein wenig länger. Frage: Was muss der Arbeitgeber (GgmbH) tun, ab November 22? Muss ich ihm das bereits bei Arbeitsantritt sagen? Hat er irgendwelche Nachteile dadurch? Wann muss ich einen Rentenantrag stellen, damit ich anschließend keine Lücke habe? Habe ich irgendwelche Nachteile? Gibt es sonst noch etwas, was ich wissen muss? Außer, dass ich möglicherweise durch die Arbeit ein wenig Geld zurücklegen kann,wird sich das nicht mehr groß auf meine Rentenpunkte auswirken, oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ruhrs,

Siehe hier hat die Frage bereits zutreffend beantwortet. Vielen Dank dafür :)

Viele Grüße

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4 Antworten

King Kongam 23.08.2021 | 06:24
"Wann muss ich einen Rentenantrag stellen, damit ich anschließend keine Lücke habe? Habe ich irgendwelche Nachteile? Gibt es sonst noch etwas, was ich wissen muss?" Tipp: §99 Abs.1 SGB VI Heißt, sie könnten nachträglich neben dem Novembergehalt 2022 für den Monat November auch die Rente kassieren.
Siehe hieram 23.08.2021 | 06:58
Zitat von King Kong anzeigenausblenden
Möglicherweise kann ich nach einem Jahr ALG1 jetzt noch einen 14-monatigen Vollzeit-Zeitvertrag, 40 Std, annehmen. Die Entscheidung fällt diese Woche. Mein offizieller Rentenbeginn ist im Oktober 2022 - der Job läuft bis November 22 - vielleicht auch ein wenig länger. Frage: Was muss der Arbeitgeber (GgmbH) tun, ab November 22? Muss ich ihm das bereits bei Arbeitsantritt sagen? Hat er irgendwelche Nachteile dadurch? Wann muss ich einen Rentenantrag stellen, damit ich anschließend keine Lücke habe? Habe ich irgendwelche Nachteile? Gibt es sonst noch etwas, was ich wissen muss? Außer, dass ich möglicherweise durch die Arbeit ein wenig Geld zurücklegen kann,wird sich das nicht mehr groß auf meine Rentenpunkte auswirken, oder?
"Wann muss ich einen Rentenantrag stellen, damit ich anschließend keine Lücke habe? Habe ich irgendwelche Nachteile? Gibt es sonst noch etwas, was ich wissen muss?" Tipp: §99 Abs.1 SGB VI Heißt, sie könnten nachträglich neben dem Novembergehalt 2022 für den Monat November auch die Rente kassieren.
hmm... wenn die Rente erst später (also rückwirkend) beantragt wird, könnte durch die Bearbeitungszeit eine Lücke entstehen... das ist ja nicht erwünscht. Da man aber neben der Rente auch arbeiten darf, könnte die Rente 'ganz normal' ab Oktober (ca. 2-3 Monate vorher) beantragt werden. Damit das Arbeitseinkommen dann bis Renteneintritt höchstmöglich die Rente noch erhöht, muss man bei Antragstellung dann nur darauf achten, ob man auf die exakte Abrechnung per Vertragsende (also z.B. Dezember) verzichtet und anhand der Arbeitgeberprognose bis inklusiv 30.09.22 abrechnen lässt. Hier wäre es dann sicher ratsam, nochmals vor/mit der Antragstellung sich persönlich bei der zuständigen DRV beraten zu lassen. Die Beiträge aus dem Arbeitsverhältnis bis Rentenbeginn würden auf jeden Fall sich noch rentenerhöhend auswirken. Welche Rente ist vorgesehen? Regelaltersrente (dann keine Begrenzung des Hinzuverdienstes) oder eine vorzeitige andere Rente (Hinzuverdienstgrenze beachten)? Auf jeden Fall darauf achten, ob die Hinzuverdienstgrenze bei einer vorgezogenen Altersrente auch für 2022 nochmals erhöht wird (normal ist 6.300 EUR/Jahr). Dann könnte es sich sogar lohnen, die Rente vorzeitig zu beantragen und dennoch zu arbeiten (wenn der Arbeitgeber das mitmacht, aber warum nicht? Die Qualifikationen scheinen ja vorhanden zu sein). Wenn Sie, 'Ruhrs', noch Ihr Geb_Monat/Jahr angeben und Sie mindestens 35 Beitragsjahre voll haben oder wenn mehr, dann wieviel und/oder auch einen GdB von >=50 kann man Ihnen noch zielführender antworten.
Ruhrsam 23.08.2021 | 10:24
Ich hatte den 10/22-Termin als regulären Renteneintritt gemeint ;) bin aber jetzt schon über 45 Jahre Arbeit hinaus - allerdings in unterschiedlichen Projekten, mal freiberuflich, mal Teilzeit, mal Vollzeit. Das reicht hinten und vorn nicht - gerade mal bei rd. 1350 Euro brutto, alleinstehend. Selbst von der Summe kommt dann meines Wissens noch Steuern ab. Aber das is ein anderes Thema. Muss der Arbeitgeber irgendwelche Dinge tun, wenn ich während des Arbeitsvertrages die Rentenzeit erreiche?
Siehe hieram 23.08.2021 | 11:14
Zitat von Ruhrs anzeigenausblenden
Ja, der muss dann die Datenübermittlung für die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend ändern und auch bei der Zahlung berücksichtigen. Dazu müssten Sie ihm dann rechtzeitig mitteilen, dass Sie tatschlich dann ab xxx Rente beziehen. Dass Sie evtl. innerhalb der Vertragslaufzeit in das entsprechende Alter kommen, sieht er ja bereits anhand Ihrer Unterlagen. Falls es bei Vertragsabschluss zur Sprache kommt, müssen Sie ihm also nichts verheimlichen, er hat keine Nachteile dadurch, außer eben dann diesen Papierkram zu erledigen. Lesen Sie aber dennoch auch schon mal die Broschüre 'Flexibel in den Ruhestand', das hilft Ihnen vielleicht auch für Ihre Entscheidung, wann genau Sie dann die Altersrente beantragen. Denn beantragen müssen Sie die, das passiert nicht von alleine, auch nicht wenn Sie das Alter dann erreicht haben :-) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
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