Hallo, von 1983 bis 1985 war ich als Offiziersschüler an einer Offiziershochschule der NVA. Nach 18 Monaten, wurde ich wegen Systemkritik dort entlassen. Der bisher geleistete Dienst von 18 Monaten wurde mir als geleisteter Grundwehrdienst anerkannt. Ich wurde mit dem Dienstgrad Gefreiter entlassen, welcher dem Dienstgrad entsprach den man nach Ableisten seines Grundwehrdienst bei der NVA bekam. Meine Frage ist, bekomme ich diese Zeit pauschal mit 0,75 Entgeltpunkten pro Jahr bei der Rente vergütet, oder gibt es da eine andere Regelung?
Ein Blick in die Anlagen zur Berechnung in Ihrer Rentenauskunft beantwortet Ihre Frage. Sollten Ihnen keine Berechnungsanlagen vorliegen, fordern Sie diese bei Ihrem zuständigen Rententräger an.
In meinem Versicherungsverlauf vom Rententräger sind die oben aufgeführten Zeiten bei der NVA aufgeführt. Die sind aber nur von den Zeiten ( von- bis ) aufgeführt aber ohne Beträge. In meinem SV Buch sind aber bei den Zeiten noch Beträge eingetragen. Ich hatte damals die Ausbildung als Offiziersschüler ( Berufssoldat ) begonnen, wurde aber im 2. Studienjahr entlassen. Zum Zeitpunkt der Entlassung hatte ich genau 18 Monate an der Offiziershochschule abgeleistet. Normalerweise musste derjenige bei solch einem Szenario die 18 Monate als Grundwehrdienst im Truppendienst nachdienen, da Schuldienst ( Offiziershochschule ) kein Truppendienst war. Da ich das nicht musste denke ich, dass mir die 18 Monate an der Offiziershochschule als 18 monatiger Grundwehrdienst angerechnet wurde und ich nach Hause gehen konnte.
Entlassen wurde ich als Gefreiter welches auch der Dienstgrad war der in der Regel nach Ablauf des 18 monatigen Grundwehrdienstes vergeben wurde.
Weshalb frage ich nochmal nach? Ist es richtig das mir vom Rententräger diese Zeiten pauschal mit 0,75 EP pro Jahr bzw. anteilig berechnet werden? Ich habe durch Recherche im Internet herausgefunden, dass es noch irgendwelche Sonderversorgungssysteme in der ehemaligen DDR gab. Diese würden aber nur für Berufssoldaten gelten. Als solcher habe ich ja mit dem Studium angefangen. Geendet hat es aber als Gefreiter, mit Anerkennung der abgeleisteten 18 Monate an der Offiziershochschule, als gleichzeitig abgeleistete 18 Monate für den Grundwehrdienst, da ich ja nicht nachdienen musste. Wie müsste ich eingestuft werden?
In der Rentenauskunft die mir vom Rententräger vorliegt kann ich in den Berechnungsanlagen sehen, dass mir 0,75 EP pro Kalenderjahr angerechnet wurden. Das ist aber wie gesagt nicht der Punkt.
Ich bin mir aber unsicher ob das auch so richtig ist und ich nicht doch zum Sonderversorgungssystem der ehemaligen NVA gehöre.
Ich hätte gern gewußt wie so ein Werdegang wie der meine rentenrechtlich zu beurteilen ist.
Hallo Gerald,
klärt die
Deutsche Rentenversicherung Bund
Versorgungsträger für die
Zusatzversorgungssysteme
Hirschberger Str. 4, 10317 Berlin
indem Sie mit dem Vorduck:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Traeger/Bund/_pdf/Z1300.html
anfangen und etwaige Zusatzvordrucke nebst Unterlagen beifügen:
Gruß
w.
Hallo Gerald,
die Zeit als Offiziersschüler muss nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) berücksichtigt werden, weil Sie dem Sonderversorgungssystem der NVA angehörten. Die entsprechenden Entgelte ermittelt - auf Anforderung Ihres Rentenversicherungsträgers - das:
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Strausberg - PS II 5
Postfach 11 49
15331 Strausberg
Die Entgelte nach dem AAÜG werden erfahrungsgemäß zu niedrigeren Entgeltpunkten (< 0,75/Jahr) führen! Tun Sie das Richtige.
Dem von Ihnen aufgeführten Gesetz AAÜG kann ich nicht entnehmen, dass ein abgebrochenes Studium mit anschließender Degradierung zum Soldaten und die gleichzeitige Anerkennung der geleisteten Zeit als Grundwehrdienst,( sonst hätte ich ja nachdienen müssen), auf eine Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der NVA hinweist.
Will versuchen in Chronologie Ihrer Fragen und Antworten und die der anderen User, zu antworten.
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Wehrdienstzeiten in der ehemaligen DDR werden nach noch geltender Gesetzeslage nur mit 75% Bundesdurchschnitt pro Tag, Monat oder Kalenderjahr berücksichtigt, entspricht 0,0021 je Tag, _ 0,0625 je Monat und 0,7500 Entgeltpunkten je Jahr.
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Berufssoldaten erhalten das über diesen Zeitraum hinausgehende Einkommen so berücksichtigt, wie es von der schon erwähnten Stelle in Strausberg, Wehrbereichsverwaltung bzw. Bundesverwaltungsamt bescheinigt worden ist.
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Falsch ist die Aussage vom User ‘Major‘ vom 21.01.2021-15-05h;
„Dafür, dass NVA-Soldaten nicht Rentenversicherungspflichtig waren, sind die 0,75 EP doch nicht schlecht.“
Zutreffend ist, dass NVA Soldaten vom ersten Tag an 10% Ihres gesamten Bruttoeinkommens, unbeachtet der sonst geltenden Grenze von 600 je Monat oder 7200 je Jahr, als Beiträge in die Sozialversicherung, sprich Rentenversicherung zahlen mussten, woraus sich auch ergab, dass für diese Zeiten mehr Entgeltpunkte entstanden sind , wenn mehr als 600 M im Monat verdient wurden.
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Die Aussage von User ‘rosebud‘ ist nur zutreffend für Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, weil dort die Kappung nach aktueller Gesetzeslage auf 1,0000 Entgeltpunkte je Jahr festgelegt wurde, betrifft aber auch Dienstgrade ab Oberst aufwärts, wenn eine gesetzlich festgelegte Verdienstobergrenze überschritten wird. Hat aber keinen Bezug zu den 1,0000, es ist immer erheblich mehr-
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Ihre Aussage vom 19.01.2021 19-48 h
„Ich bin mir aber unsicher ob das auch so richtig ist und ich nicht doch zum Sonderversorgungssystem der ehemaligen NVA gehöre.
Ich hätte gern gewußt wie so ein Werdegang wie der meine rentenrechtlich zu beurteilen ist.“
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Zum Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR gehören alle Bürger, die, neben anderen bewaffneten Organen, in der NVA gedient haben.
Unbedeutend ist, ob als Grundwehrdienstleistender, als Soldat auf Zeit, als Offiziersschüler, Leutnant oder General, einschließlich aller Zivildienstbeschäftigten.
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Sinn für die Einbeziehung in das Sonderversorgungssystem macht nur, wenn mehr als 600 im Monat oder 7.200 im Jahr verdient wurden, im SV-Buch aber eine geringere Summe steht.
Ihr Grenzfall ist gesetzlich nicht geregelt, es war eine Entscheidung der Armeeführung aus DDR-Zeit.
Da eine Berücksichtigung als Berufssoldat wegen der Entlassung nach 2 Jahren nicht erfolgte, halte ich die Art der Berücksichtigung als Grundwehdienstleistender für gerechtfertigt.
Entsprechend Ihren Angaben habe ich für das Jahr 1983 für 4 Monate, das Jahr 1985 für 12 Monate und für 1985 für 2 Monate, insgesamt 18 Mon. 75% Bundesdurchschnitt gerechnet.
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Um von der Einbeziehung in das Sonderversorgungssystem zu profitieren, müsste im SV-Buch für 18 Monate eine Summe von 11.653,23 M stehen.
1983 für 4 Mon. 2589,61 M, 1984 für 12 Mon. 7768,82 M, 1985 für 2 Mon. 1294,80 M.
Die Berücksichtigung von 75% Bundesdurchschnitt für 18 Mon. entspricht diesen Bruttowerten in diesen 3 Kalenderjahren im Beitrittsgebiet.
Korrektur:
Anstelle 1985 für 12 Monate muss 1984 für 12 Monate stehen und 1985 2 Monate.
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Wehrdienstzeiten in der ehemaligen DDR werden nach noch geltender Gesetzeslage nur mit 75% Bundesdurchschnitt pro Tag, Monat oder Kalenderjahr berücksichtigt, entspricht 0,0021 je Tag, _ 0,0625 je Monat und 0,7500 Entgeltpunkten je Jahr.
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Berufssoldaten erhalten das über diesen Zeitraum hinausgehende Einkommen so berücksichtigt, wie es von der schon erwähnten Stelle in Strausberg, Wehrbereichsverwaltung bzw. Bundesverwaltungsamt bescheinigt worden ist.
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Falsch ist die Aussage vom User ‘Major‘ vom 21.01.2021-15-05h;
„Dafür, dass NVA-Soldaten nicht Rentenversicherungspflichtig waren, sind die 0,75 EP doch nicht schlecht.“
Zutreffend ist, dass NVA Soldaten vom ersten Tag an 10% Ihres gesamten Bruttoeinkommens, unbeachtet der sonst geltenden Grenze von 600 je Monat oder 7200 je Jahr, als Beiträge in die Sozialversicherung, sprich Rentenversicherung zahlen mussten, woraus sich auch ergab, dass für diese Zeiten mehr Entgeltpunkte entstanden sind , wenn mehr als 600 M im Monat verdient wurden.
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Die Aussage von User ‘rosebud‘ ist nur zutreffend für Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, weil dort die Kappung nach aktueller Gesetzeslage auf 1,0000 Entgeltpunkte je Jahr festgelegt wurde, betrifft aber auch Dienstgrade ab Oberst aufwärts, wenn eine gesetzlich festgelegte Verdienstobergrenze überschritten wird. Hat aber keinen Bezug zu den 1,0000, es ist immer erheblich mehr-
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Ihre Aussage vom 19.01.2021 19-48 h
„Ich bin mir aber unsicher ob das auch so richtig ist und ich nicht doch zum Sonderversorgungssystem der ehemaligen NVA gehöre.
Ich hätte gern gewußt wie so ein Werdegang wie der meine rentenrechtlich zu beurteilen ist.“
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Zum Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR gehören alle Bürger, die, neben anderen bewaffneten Organen, in der NVA gedient haben.
Unbedeutend ist, ob als Grundwehrdienstleistender, als Soldat auf Zeit, als Offiziersschüler, Leutnant oder General, einschließlich aller Zivildienstbeschäftigten.
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Sinn für die Einbeziehung in das Sonderversorgungssystem macht nur, wenn mehr als 600 im Monat oder 7.200 im Jahr verdient wurden, im SV-Buch aber eine geringere Summe steht.
Ihr Grenzfall ist gesetzlich nicht geregelt, es war eine Entscheidung der Armeeführung aus DDR-Zeit.
Da eine Berücksichtigung als Berufssoldat wegen der Entlassung nach 2 Jahren nicht erfolgte, halte ich die Art der Berücksichtigung als Grundwehdienstleistender für gerechtfertigt.
Entsprechend Ihren Angaben habe ich für das Jahr 1983 für 4 Monate, das Jahr 1985 für 12 Monate und für 1985 für 2 Monate, insgesamt 18 Mon. 75% Bundesdurchschnitt gerechnet.
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Um von der Einbeziehung in das Sonderversorgungssystem zu profitieren, müsste im SV-Buch für 18 Monate eine Summe von 11.653,23 M stehen.
1983 für 4 Mon. 2589,61 M, 1984 für 12 Mon. 7768,82 M, 1985 für 2 Mon. 1294,80 M.
Die Berücksichtigung von 75% Bundesdurchschnitt für 18 Mon. entspricht diesen Bruttowerten in diesen 3 Kalenderjahren im Beitrittsgebiet.
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Wehrdienstzeiten in der ehemaligen DDR werden nach noch geltender Gesetzeslage nur mit 75% Bundesdurchschnitt pro Tag, Monat oder Kalenderjahr berücksichtigt, entspricht 0,0021 je Tag, _ 0,0625 je Monat und 0,7500 Entgeltpunkten je Jahr.
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Berufssoldaten erhalten das über diesen Zeitraum hinausgehende Einkommen so berücksichtigt, wie es von der schon erwähnten Stelle in Strausberg, Wehrbereichsverwaltung bzw. Bundesverwaltungsamt bescheinigt worden ist.
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Falsch ist die Aussage vom User ‘Major‘ vom 21.01.2021-15-05h;
„Dafür, dass NVA-Soldaten nicht Rentenversicherungspflichtig waren, sind die 0,75 EP doch nicht schlecht.“
Zutreffend ist, dass NVA Soldaten vom ersten Tag an 10% Ihres gesamten Bruttoeinkommens, unbeachtet der sonst geltenden Grenze von 600 je Monat oder 7200 je Jahr, als Beiträge in die Sozialversicherung, sprich Rentenversicherung zahlen mussten, woraus sich auch ergab, dass für diese Zeiten mehr Entgeltpunkte entstanden sind , wenn mehr als 600 M im Monat verdient wurden.
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Die Aussage von User ‘rosebud‘ ist nur zutreffend für Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, weil dort die Kappung nach aktueller Gesetzeslage auf 1,0000 Entgeltpunkte je Jahr festgelegt wurde, betrifft aber auch Dienstgrade ab Oberst aufwärts, wenn eine gesetzlich festgelegte Verdienstobergrenze überschritten wird. Hat aber keinen Bezug zu den 1,0000, es ist immer erheblich mehr-
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Ihre Aussage vom 19.01.2021 19-48 h
„Ich bin mir aber unsicher ob das auch so richtig ist und ich nicht doch zum Sonderversorgungssystem der ehemaligen NVA gehöre.
Ich hätte gern gewußt wie so ein Werdegang wie der meine rentenrechtlich zu beurteilen ist.“
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Zum Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR gehören alle Bürger, die, neben anderen bewaffneten Organen, in der NVA gedient haben.
Unbedeutend ist, ob als Grundwehrdienstleistender, als Soldat auf Zeit, als Offiziersschüler, Leutnant oder General, einschließlich aller Zivildienstbeschäftigten.
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Sinn für die Einbeziehung in das Sonderversorgungssystem macht nur, wenn mehr als 600 im Monat oder 7.200 im Jahr verdient wurden, im SV-Buch aber eine geringere Summe steht.
Ihr Grenzfall ist gesetzlich nicht geregelt, es war eine Entscheidung der Armeeführung aus DDR-Zeit.
Da eine Berücksichtigung als Berufssoldat wegen der Entlassung nach 2 Jahren nicht erfolgte, halte ich die Art der Berücksichtigung als Grundwehdienstleistender für gerechtfertigt.
Entsprechend Ihren Angaben habe ich für das Jahr 1983 für 4 Monate, das Jahr 1985 für 12 Monate und für 1985 für 2 Monate, insgesamt 18 Mon. 75% Bundesdurchschnitt gerechnet.
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Um von der Einbeziehung in das Sonderversorgungssystem zu profitieren, müsste im SV-Buch für 18 Monate eine Summe von 11.653,23 M stehen.
1983 für 4 Mon. 2589,61 M, 1984 für 12 Mon. 7768,82 M, 1985 für 2 Mon. 1294,80 M.
Die Berücksichtigung von 75% Bundesdurchschnitt für 18 Mon. entspricht diesen Bruttowerten in diesen 3 Kalenderjahren im Beitrittsgebiet.
Zunächst einmal Danke für die Zeit die Sie investiert haben.
Zunächst einmal muss man sagen das der Begriff Wehrdienst in der ehemaligen DDR nicht nur für den Grundwehrdienstleistenden stand. Die Begrifflichkeit stand auch für die längerdienenden Soldaten bei der NVA.
Ich persönlich sehe es auch so, dass mein Werdegang dort den Werdegang eines Grundwehrdienstleistenden mit der entsprechenden rentenrechtlichen Zuordnung mit 0,75 EP entspricht. In meinem SV Buch sind für das Jahr 1983 1600 DM, für das Jahr 1984 5000 DM und für das Jahr 1985 900 DM eingetragen. Die betreffenden Seiten wurden damals kopiert und in beglaubigter Form den Rentenversicherungsträger zugesendet. Im Versicherungsverlauf wurden die Zeiten als Wehrdienst mit 0,75 EP aufgeführt.
Nachtrag: es muss natürlich Mark heißen. Die Beträge die bei mir im SV Buch stehen sind übrigens die tatsächlichen Verdienste als Offiziersschüler. Für das erste Studienjahr gab es 400 M und ab dem 2. Studienjahr 450 Mark.
hatte ja in meinem Beitrag ausgesagt, dass auch "Soldaten auf Zeit", begrifflich für 'Längerdienende', zum Sonderversorgungsystem gehören.
Ihre Angaben zum Verdienst als Offiziersschüler für den relevanten Zeitraum lassen erkennen, dass aus meiner Sicht kein weiterer Handlungsbedarf besteht, da die erfolgte Einordnung mit 75% Bundesdurchschnitt höher ist als die Berücksichtigung der Verdienste aus dem SV-Buch.
Im Jahr 1983 mit 4 * 400 = 1.600 M ergeben sich hochgerechnet
. . . . . . . . . . 0,1568 Entgeltpunkte,
im Jahr 1984 mit 8 * 400 = 3.200 M und
. . . . 4 * 450 = 1.800 M,
.. . . . . . .= 5.000 M ergeben sich hochgerechnet
. . . . . . . . . . .0,4795 Entgeltpunkte,
im Jahr 1985 mit 2 *450 = . 900 M ergeben sich hochgerechnet
. . . . . . . . . . .0,0863 Entgeltpunkte,
Als Summe: . . . . . . . .0,7226 Entgeltpunkte.
Summe Entgeltpunkte aus Wehrdienst. .1,1251 Entgeltpunkte.
Was ich noch gerne wissen würde. Muss ich mich jetzt nochmal bei diesen Referat für Sonderversorgung in Strausberg melden oder hat sich das erledigt. Mein Rentenversicherungsträger hat ja meine Wehrdienstzeiten schon festgestellt und deren rentenrechtliche Bewertung dazu. Meldet der Rentenversicherungsträger diese Daten vor Rentenbeantragung selbstständig an dieses Referat oder muss ich da nochmal vor dem Rentenbezug tätig werden ? Ist zwar noch ein wenig hin, hätte ich aber gerne gewußt.
Hallo Gerald,
wenn die Zeit bereits im Rentenkonto drin ist, müssen Sie nicht mehr machen ...hat sich erledigt.
Gruß
w.