Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Pauschale Besteuerung bei Minijob ohne lohnsteuerkarte

von Mann13.09.2021 | 10:55
304 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Mich würde interessieren, was eine pauschale Besteuerung eines Minijobs neben eine EMR bedeutet. Ich möchte eine Befreiung RV. Also keine Anzüge vom minijob Gehalt. Nicht über die lohnsteuerkarte. Muß man dann eine pauschale Besteuerung zustimmen? Oder nicht? Lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Mann,

ergänzend zu den bereits getroffenen Aussagen: Fragen zur pauschalen Besteuerung bei Minijobs beantwortet Ihnen Ihr Arbeitgeber. Bei weiteren Fragen können Sie sich an die genannten Stellen wenden. Wenn Sie Fragen zu Renten- oder Reha-Angelegenheiten haben, können Sie sich gerne wieder an uns wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Mannam 13.09.2021 | 11:20
Vielen Dank. Dann habe ich es also richtig verstanden. Wenn ich nicht über die Lohnsteuerkarte abrechnen möchte und mich von der RV befreien lasse, muß ich also mit "Ja" bin für die pauschale Besteuerung ankreuzen. Dankeschön
Siehe hieram 13.09.2021 | 11:15
Hallo Mann, 'automatisch' werden meistens 2% pauschale Lohnsteuer vom Arbeitgeber bezahlt, dies müssen Sie auch nicht beantragen. (es ist für den Arbeitgeber weniger Aufwand, als wenn er es nach Ihrer persönlichen Steuerklasse abrechnen würde). nähere Informationen hierzu: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_… Die Versicherungsfreiheit zur RV wiederum müssen Sie beantragen. Ein Antragsformular finden Sie hier: https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular… Alles Gute und viel Erfolg beim Job!
Fkkfkam 13.09.2021 | 11:59
Natürlich gibt es eine Lohnsteuerkarte die ist nur digital. Sie müssen aber schon wissen, das Wahlrecht haben nicht Sie sondern der ArbG. Wie er versteuert und ob er die Pauschalbesteuerung wählt ist seine Entscheidung die Welt jederzeit ändern kann.
Steueram 13.09.2021 | 11:42
Seit wann gibt es wieder eine Lohnsteuerkarte❓Hab ich da was versäumt❓
Putzfeeam 13.09.2021 | 12:58
Hallo Mann, nach § 40a EStG bestimmt der Arbeitgeber, ob er Ihren Minijob pauschal mit 2 Prozent oder ihn nach Ihren individuellen Lohnsteuermerkmalen besteuert. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40a.html Im Regelfall wird der Arbeitgeber die Art der Besteuerung mit Ihnen besprechen und die Pauschsteuer-Option wählen. Bei der Wahl der Pauschsteuer bleibt der Arbeitgeber Steuerschuldner, er hat allerdings die Möglichkeit die Zahlung der Pauschsteuer auf den Arbeitnehmer zu übertragen (sog. abwälzen). Insofern kann es trotzdem sein, obwohl Sie sich von der rv-Pflicht befreien lassen und auch die Pauschsteuer-Option wählen, dass Sie Abzüge vom Minijob-Gehalt haben.
W°lfgangam 13.09.2021 | 20:22
Ergänzend: Ohne Pauschalbesteuerung müssen Sie die Minijobeinkünfte in voller Höhe auf Ihr weiteres Einkommen zwecks 'richtiger Gesamtsteuerlast' ontop draufrechnen ...erklärt Ihnen aber viel besser Ihr Steuerberater, Ihr Lohnsteuerhilfeverein oder Ihr Fachanwalt für Steuerrecht ;-) Befreiung von den RV-Beiträgen ist das eine (kann sinnvoll/unsinnig sein), die Pauschalbesteuerung ist eine andere Sache <- die hier im Rentenforum kein Thema ist. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026