Hallo allerseits,
als schwerbehinderter Beamter gehe ich mit 63 jahren ohne Anzüge in Pension. Zu diesem Zeitpunkt habe ich aber noch nicht die vollen Ruhegehaltsansprüche (nur 66% statt 71% brutto)erworben.
Auf meine gesetzliche Rente habe ich aber nur Anspruch ab dem 66. Lebensjahr, da die Wartezeiten für eine Schwerbehindertenrente nicht erfüllt sind, sondern nur für die normale Altersrente.
Heißt das, dass ich ab dem 63. Lebensjahr eine Pension in Höhe von 66% ausgezahlt bekomme, und ab dem 66. Lebensjahr die errechnete Rente plus die errechnete Pension (ggf. mit einer Kürzung auf 71%), oder bedeutet das, dass die zusammengerechnete Pension und Rente lebenslang max. 66% beträgt.
Das ganze Problem ist schwer zu verstehen und mir kann bisher niemand weiterhelfen. Vielleicht haben Sie ein ähnliche Problem und können mir helfen.
Vielen Dank
Jürgen
24.11.2022, 09:23
von
Jürgen
24.11.2022, 10:50
Experten-Antwort
24.11.2022, 11:25
von
ich denke.
Hallo.
Kannst vorher schon mal hier reinschauen und da Deine Frage stellen.
https://www.beamtentalk.de/index.php