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Experten-Antwort

Pension mit Schwerbehinderung und Rente

von Jürgen24.11.2022 | 09:23
184 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo allerseits, als schwerbehinderter Beamter gehe ich mit 63 jahren ohne Anzüge in Pension. Zu diesem Zeitpunkt habe ich aber noch nicht die vollen Ruhegehaltsansprüche (nur 66% statt 71% brutto)erworben. Auf meine gesetzliche Rente habe ich aber nur Anspruch ab dem 66. Lebensjahr, da die Wartezeiten für eine Schwerbehindertenrente nicht erfüllt sind, sondern nur für die normale Altersrente. Heißt das, dass ich ab dem 63. Lebensjahr eine Pension in Höhe von 66% ausgezahlt bekomme, und ab dem 66. Lebensjahr die errechnete Rente plus die errechnete Pension (ggf. mit einer Kürzung auf 71%), oder bedeutet das, dass die zusammengerechnete Pension und Rente lebenslang max. 66% beträgt. Das ganze Problem ist schwer zu verstehen und mir kann bisher niemand weiterhelfen. Vielleicht haben Sie ein ähnliche Problem und können mir helfen. Vielen Dank Jürgen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.11.2022 | 10:50

Hallo Jürgen,

ab Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung die Regelaltersrente in voller Höhe.

Die Frage, ob und ggf. wie eine Anrechnung der Rente auf Ihre Pension erfolgt, klären Sie bitte mit Ihrer Versorgungsstelle.

1 Antworten

ich denke.am 24.11.2022 | 11:25
Hallo. Kannst vorher schon mal hier reinschauen und da Deine Frage stellen. https://www.beamtentalk.de/index.php
Deutsche Rentenversicherung
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