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Experten-Antwort

Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten

von BavariaBlueSuisse13.04.2021 | 08:10
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, sehe ich folgenden Sachverhalt richtig oder liege ich falsch? Seit 2009 teilweise EM-Rente mit insgesamt 61 EP (als volle EM), davon minus 10,8% Abschlag, also rd. 54,4pEP (durch den Rentenartfaktor nur zu ½ ausgezahlt). Mit Erreichen der Altersrente für bes. langjährig Versicherte werden sich 66 EP ergeben. Welche persönlichen Entgeltpunkte sind besitzgeschützt und wieviel wäre das in diesem Fall dann insgesamt? Stimmt folgende Rechnung? 61EP x 10,8% Abschlag= 54,4pEP 66EP-61EP= 5 EP ohne Abschläge= = 5 pEP Insgesamt: 54,4pEP + 5 pEP= 59,4 pEP

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo BavariaBlueSuisse,

die besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkte (pEP) können Sie Ihrem Bescheid zur teilweisen Erwerbsminderungsrente entnehmen (damals vermutlich noch als Anlage 6 überschrieben). Der Rentenartfaktor spielt für die Höhe der besitzgeschützten pEP keine Rolle.

Bei der Berechnung einer nachfolgenden abschlagsfreien Altersrente werden zunächst die Entgeltpunkte (EP) nach aktuellem Rentenrecht ermittelt. In einem weiteren Schritt erhalten diese EP – nach Ihren Angaben 66 EP - Zugangsfaktoren zugeordnet.

Bereits in Anspruch genommenen EP behalten den bisherigen Zugangsfaktor. Wurde zuletzt eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezogen, gilt dies jedoch nur für die Hälfte der bisherigen EP (§ 77 Abs. 3 Satz 2 SGB VI) - nach Ihren Angaben 30,5 EP (61 EP : 2).

Somit ergibt sich folgende Rechnung:

30,5 EP x 0,892 = 27,2060 pEP

30,5 EP x 1,0 = 30,5000 pEP

5,0 EP x 1,0 = 5,0000 pEP

Insgesamt: 62,7060 pEP

Bei der Altersrente werden dann die bisherigen, besitzgeschützten pEP mit den neuen pEP verglichen. Da sie geringer sind, wirken sie sich nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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