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Zur Experten-Antwort springenHallo Warnemünderin,
die Anerkennung von Pflegezeiten als Pflichtbeitragszeiten ist leider erst für Zeiten ab 01.04.1995 (Einführung der Pflegeversicherung) möglich. Auch die Anrechnung von Pflegeberücksichtigungszeiten scheidet hier leider aus, da diese Zeiten nur für Zeiträume vom 01.01.1992 bis 31.03.1995 anerkannt werden konnten. Vor diesen Zeiträumen (insbesondere auch in der ehemaligen DDR) zurückgelegte Pflegezeiten können daher nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
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