Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Pflege der Mutter zu DDR-Zeiten

von Warnemünderin22.07.2020 | 10:35
665 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin Rentnerin und beziehe eine bescheidene Rente. Die Rentenhöhe ist wohl nach dem Versicherungsverlauf gerechtfertigt. Da aber dann auch jeder zusätzlicher Euro zählt, habe ich da mal eine Frage! Während meines Berufslebens musste ich 5 Jahre lang meine Mutter pflegen! Sie hat auch ein paar Mark vom Staat erhalten. Kann ich noch nachträglich diese Pflegezeit bei der DRV geltend machen und wenn ja, wie kann ich diese Zeit nachweisen? Danke mit freundlichen Grüßen!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 22.07.2020 | 14:32

Hallo Warnemünderin,

die Anerkennung von Pflegezeiten als Pflichtbeitragszeiten ist leider erst für Zeiten ab 01.04.1995 (Einführung der Pflegeversicherung) möglich. Auch die Anrechnung von Pflegeberücksichtigungszeiten scheidet hier leider aus, da diese Zeiten nur für Zeiträume vom 01.01.1992 bis 31.03.1995 anerkannt werden konnten. Vor diesen Zeiträumen (insbesondere auch in der ehemaligen DDR) zurückgelegte Pflegezeiten können daher nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Moderatoren-Antwortam 14.09.2020 | 14:54

Liebe User,

das Expertenforum versteht sich als Hilfsangebot bei konkreten Fragen. Bitte verzichten Sie daher auf politische Äußerungen.

Ihr Admin

8 Antworten

Katinka1971am 22.07.2020 | 14:37
Es betrifft ja nicht nur Ex-DDR-Bürger, sonst auch viele Westdeutsche. Die Einführung der Pflegeversicherung war eine notwendige und richtige Entscheidung.
Warnemünderinam 22.07.2020 | 14:57
Vielen Dank für die Antworten! Jetzt kann ich abschließen!
Spätaussiedlersohnam 27.07.2020 | 06:02
Das hätte man auch alles in die Krankenversicherung eingliedern können, ohne da eine extra Pflegeversicherung zu erfinden. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
S.am 14.09.2020 | 13:32
Die Argumentation von der Deutschen Rentenversicherung ist für mich nicht nachvollziehbar und ich bitte erneut um eine transparente Aufklärung und Prüfung. Auch wenn die Pflegeversicherung erst im Jahr 1995 entstanden ist, haben viele Menschen vor dieser Zeit ihre Angehörigen gepflegt und sind daheim geblieben. Aus meiner Sicht ist die Zeit vor 1995 ebenfalls anzurechnen analog der Zeiten wie sie heute sind und zwar ab dem Zeitpunkt ab dem die Pflegebedürftigkeit beim Angehörigen entstanden ist. Andernfalls ist es eine eindeutige Benachteiligung der Bürger, die jahrelang daheim geblieben sind, mit Liebe gepflegt haben und heute dafür nichts bekommen! Zur ergänzenden Information: die Leistungen zur Pflegebedürftigkeit vor 1995 sind zu Lasten der damaligen Krankenversicherung bzw. zur Sozialhilfe entstanden, die heute zur Pflegeversicherung wie zum Beispiel das Pflegegeld gehören. Ich hoffe auf eine positive Antwort sowie um Lösungsansätze wie auch den im Betreff genannten Bürgerinnen und Bürgern geholfen werden kann. Danke.
Kopfschütteln am 14.09.2020 | 14:22
Frau oder Herr S : Haben Sie Ihren Beitrag bei vollem Bewußtsein und Verstand geschrieben ?? Wollen Sie wirklich hier von diesem Forum eine Rücknahme dieser lange zurückliegenden Gesetzgebung erreichen / erzwingen ? Naja. (leider) ansonsten keine weiteren Kommentare.
Sam 14.09.2020 | 14:43
Rückmeldung von S: Ich bitte um konstruktive Rückmeldungen und Unterlassung von persönlichen Angriffen und Beleidigungen in diesem Forum. Es geht bei meiner Anfrage nicht um das "Erzwingen" einer Gesetzesänderungen, sondern um Unterstützung und Möglichkeit für die Personen, deren Investment von jahrelanger Pflege der Angehörigen bei der Rente Stand heute unberücksichtigt bleibt.
Valzuunam 14.09.2020 | 14:46
Rechtsänderung führen immer wieder zu unterschiedlichen Bewertungen des „davor“ und „ab jetzt“. Beispiele dazu gibt es - nicht nur bei der Rentenversicherung - zu hauf. Hier kommt noch dazu, dass die Pflegeversicherung auch Beiträge zahlen muss. Aber logischer Weise erst ab dem Zeitpunkt zu dem sie eingeführt wurde. Am Rande: Auch heute muss in wenigen Fällen noch der Sozialhilfeträger die Pflege zahlen. Aber keine Beiträge zur Rentenversicherung. Auch dann gibt es bei Rente -trotz gleicher Leistung der Pflegeperson- nichts.
Irrwegam 14.09.2020 | 14:44
Zitat von S. anzeigen
Reichen Sie eine Petition ein. Vielleicht aber nur vielleicht, wird sich dann der Gesetzgeber damit befassen, vor 1995 Pflegezeiten anzuerkennen. Dieses Forum ist dafür aber nicht für die Änderung, einer aus Ihrer Sicht, erforderlichen Gesetzgebung zuständig. Das hätten Sie aber eigentlich auch selbst erkennen müssen da die "Argumentation" auf geltendem Recht beruht und nicht Ihren persönlichen Wünschen nachkommt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026