Hallo lenalisa,
ob Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflege Ihrer Adoptivtochter geleistet werden können, müssen Sie über Ihre Pflegekasse klären.
Bei Ihrer Rente können evtl. zusätzlich Entgeltpunkte für die Pflege Ihrer Adoptivtochter bis zu deren 18. Lebensjahres ermittelt werden. Damit Ihr Rentenversicherungsträger dies prüfen kann, sollten Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung