Hallo Lena,
die Kindererziehungszeiten sind schriftlich zu beantragen. Der Link von Abschläge bietet hierzu weitere Informationen und den notwendigen Formantrag.
Im Rahmen der Rentenberechnung werden Anwartschaften aus beiden Zeiten gebildet und maximal bis zur Beitragsmessungsgrenze berücksichtigt. Eine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze bei Kindererziehungszeiten und gleichzeitiger Pflegetätigkeit ist allerdings unwahrscheinlich. Sie müssen sich somit nicht nur für eine rentenrechtliche Zeit entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung