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Zur Experten-Antwort springenHallo,
das bereits geschriebene kann ich nur bestätigen. Der Mindestbeitrag liegt bei 32,55. Damit beträgt der monatliche Anteil des Arbeitgebers 1,75 Euro (5 Prozent des tatsächlichen Entgelts von 35 Euro) und des Minijobbers 30,80 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 1,75 Euro Arbeitgeberanteil). Ist der monatliche Verdienst noch geringer, führt dies ggf. dazu, dass der Minijobber gar kein Entgelt mehr bekommt, sondern dem Arbeitgeber sogar noch den Restbetrag erstatten muss.
Die entrichteten Pflichtbeiträge erhalten den Schutz für die [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html. Sie bieten zudem die Möglichkeit weiterhin Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erhalten, ohne dass gleich Erwerbsminderung drohen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ja, das stimmt, die erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit ist persönliche Voraussetzung für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Diese ist jedoch deutlich niederschwelliger als bereits drohende Erwerbsminderung, für die - ohne Bezugnahme auf eine aktuelle Beitragsleistung - die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten ausreichend wäre. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungSie bieten zudem die Möglichkeit weiterhin Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erhalten, ohne dass gleich Erwerbsminderung drohen muss.Auch wenn es sicherlich anders gemeint war, ist ja dann doch so, dass eine Reha grundsätzlich nur dann in Frage kommt wenn die Erwerbsfähigkeit zumindest erheblich gefährdet ist...
Hallo, Minijobzeiten mit eigener Beitragsleistung zur Rentenversicherung sind "normale" Pflichtbeiträge und zählen für die erwähnte Wartezeit dazu. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungHallo, das bereits geschriebene kann ich nur bestätigen. Der Mindestbeitrag liegt bei 32,55. Damit beträgt der monatliche Anteil des Arbeitgebers 1,75 Euro (5 Prozent des tatsächlichen Entgelts von 35 Euro) und des Minijobbers 30,80 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 1,75 Euro Arbeitgeberanteil). Ist der monatliche Verdienst noch geringer, führt dies ggf. dazu, dass der Minijobber gar kein Entgelt mehr bekommt, sondern dem Arbeitgeber sogar noch den Restbetrag erstatten muss. Die entrichteten Pflichtbeiträge erhalten den Schutz für die Erwerbsminderungsrente. Sie bieten zudem die Möglichkeit weiterhin Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erhalten, ohne dass gleich Erwerbsminderung drohen muss. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungNachfrage: Wird, wie in diesem Beispiel beschrieben, auch die MinijobZEIT als anrechenbare Zeit zur Erfüllung der Wartezeit für die " langjährige Versicherungszeit ", also die Zeit, die benötigt wird um mit 63 mit Abzügen in Rente gehen zu können, herangezogen ?
Enthält keinen logischen, aber einen Rechenfehler, denn es fallen ja nicht nur Beiträge zur RV an. Vereinbartes 'Gehalt' 35,00 EUR (korrekt) Anteil AN zur RV = 30,80 EUR (korrekt) Anteil AG zur RV = 1,75 EUR (korrekt) Anteil AG für Unfall/U1/U2/pauschale Steuer gesamt = 1,75 EUR (vergessen) Anteil AG gesamt 3,50 EUR Anteil AN gesamt = 30,80 EUR ergibt zusammen = 34,30 EUR zu überweisender Betrag = 0,70 EUR Also nichts strafbares, nur nicht genau hingeguckt :-)Liebe Forumsgemeinde, scheide am 31.07.2022 freiwillig aus meinem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis aus, weil mein Ehemann ab diesem Zeitpunkt Altersrente bezieht und ich dann bei ihm aufgrund seines Rentenbezuges bei seiner Krankenkasse familienmitversichert bin. Melde mich ab 01.08.2022 nicht arbeitslos und werde aus Gründen des Gemeinwohls kein Arbeitslosengeld I beziehen. Da ich erst ab 01.08.2028 eine Altersrente beziehen werde, möchte ich mir in der Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2028 den Erwerbsminderungsschutz sichern. Habe schon mal auf der minijob-Seite rumgeschaut und folgendes gefunden: Wenn ich ab 01.08.2022 bis 31.07.2028 mit einem Nachbarn in der Nachbarschaft einen Arbeitsvertrag über Bügeln seiner Hemden ein mal im Monat für 35,00 EUR abschliesse und er mich bei der minijobzentrale mit der Zahlung der Rentenversicherungspflicht anmeldet so beträgt mein RV-Anteil 30,80 EUR und der des Arbeitgebers 1,75 EUR. Der Arbeitgeber würde mir somit monatlich 4,20 EUR Überweisen. Ist es wirklich möglich bei dem geschilderten Sachverhalt so den Erwerbsminderungsschutz für so wenig Geld aufrechtzuerhalten? Oder gibt es da einen Haken? Vielen Dank für Antwort. mfgEnthält einen logischen Fehler. Der Arbeitgeberanteil fällt zusätzlich zum Gehalt an. Demnach müsste das Gehalt niedriger sein, damit die Gesamtsumme wieder stimmt. Wenn Mann wie oben trickst, würde man einen höheren Sozialbeitrag ausweisen, was auch in kleinem Rahmen schon strafrechtlich relevant sein könnte.
Es bleibt dabei. Der Arbeitnehmer kann nicht den Arbeitgeber-Anteil übernehmen. Wenn die 3,50 beim Arbeitnehmer abgezogen wird, ist das Gehalt nur 31,50 und die Beiträge müssen auf der Basis berechnet werden. Und schon sind falsche Beiträge gemeldet. Wenn der Arbeitgeber das Ganze dann noch absetzt kommt ein weiterer strafrechtlicher Fall hinzu, da er nie Beiträge gezahlt hat.Enthält einen logischen Fehler. Der Arbeitgeberanteil fällt zusätzlich zum Gehalt an. Demnach müsste das Gehalt niedriger sein, damit die Gesamtsumme wieder stimmt. Wenn Mann wie oben trickst, würde man einen höheren Sozialbeitrag ausweisen, was auch in kleinem Rahmen schon strafrechtlich relevant sein könnte.Enthält keinen logischen, aber einen Rechenfehler, denn es fallen ja nicht nur Beiträge zur RV an. Vereinbartes 'Gehalt' 35,00 EUR (korrekt) Anteil AN zur RV = 30,80 EUR (korrekt) Anteil AG zur RV = 1,75 EUR (korrekt) Anteil AG für Unfall/U1/U2/pauschale Steuer gesamt = 1,75 EUR (vergessen) Anteil AG gesamt 3,50 EUR Anteil AN gesamt = 30,80 EUR ergibt zusammen = 34,30 EUR zu überweisender Betrag = 0,70 EUR Also nichts strafbares, nur nicht genau hingeguckt :-)
Das fiel mir auch gleich nach dem Wachwerden dann ein, dass der AG Beitrag natürlich nicht beim AN abgezogen wird! Habe mich irritieren lassen durch den zu wenig berechneten AG-Anteil. Also bekommt der AN 35,00 - 30,80 = 4,20 überwiesen. AG überweist an Knappschaft 30,80 + 3,50 = 34,30 insgesamt zahlt er also 38,50 EUR. Trotzdem ist der als 'Gehalt' zu meldende Betrag 35,00 EUR. Und somit war ja von Anfang an alles richtig bis auf die Höhe des AG Anteils. Und erst 'Justizia' hat darin einen Straftatbestand gesucht, der aber nicht gegeben ist.Es bleibt dabei. Der Arbeitnehmer kann nicht den Arbeitgeber-Anteil übernehmen. Wenn die 3,50 beim Arbeitnehmer abgezogen wird, ist das Gehalt nur 31,50 und die Beiträge müssen auf der Basis berechnet werden. Und schon sind falsche Beiträge gemeldet. Wenn der Arbeitgeber das Ganze dann noch absetzt kommt ein weiterer strafrechtlicher Fall hinzu, da er nie Beiträge gezahlt hat.Enthält keinen logischen, aber einen Rechenfehler, denn es fallen ja nicht nur Beiträge zur RV an. Vereinbartes 'Gehalt' 35,00 EUR (korrekt) Anteil AN zur RV = 30,80 EUR (korrekt) Anteil AG zur RV = 1,75 EUR (korrekt) Anteil AG für Unfall/U1/U2/pauschale Steuer gesamt = 1,75 EUR (vergessen) Anteil AG gesamt 3,50 EUR Anteil AN gesamt = 30,80 EUR ergibt zusammen = 34,30 EUR zu überweisender Betrag = 0,70 EUR Also nichts strafbares, nur nicht genau hingeguckt :-)Liebe Forumsgemeinde, scheide am 31.07.2022 freiwillig aus meinem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis aus, weil mein Ehemann ab diesem Zeitpunkt Altersrente bezieht und ich dann bei ihm aufgrund seines Rentenbezuges bei seiner Krankenkasse familienmitversichert bin. Melde mich ab 01.08.2022 nicht arbeitslos und werde aus Gründen des Gemeinwohls kein Arbeitslosengeld I beziehen. Da ich erst ab 01.08.2028 eine Altersrente beziehen werde, möchte ich mir in der Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2028 den Erwerbsminderungsschutz sichern. Habe schon mal auf der minijob-Seite rumgeschaut und folgendes gefunden: Wenn ich ab 01.08.2022 bis 31.07.2028 mit einem Nachbarn in der Nachbarschaft einen Arbeitsvertrag über Bügeln seiner Hemden ein mal im Monat für 35,00 EUR abschliesse und er mich bei der minijobzentrale mit der Zahlung der Rentenversicherungspflicht anmeldet so beträgt mein RV-Anteil 30,80 EUR und der des Arbeitgebers 1,75 EUR. Der Arbeitgeber würde mir somit monatlich 4,20 EUR Überweisen. Ist es wirklich möglich bei dem geschilderten Sachverhalt so den Erwerbsminderungsschutz für so wenig Geld aufrechtzuerhalten? Oder gibt es da einen Haken? Vielen Dank für Antwort. mfgEnthält einen logischen Fehler. Der Arbeitgeberanteil fällt zusätzlich zum Gehalt an. Demnach müsste das Gehalt niedriger sein, damit die Gesamtsumme wieder stimmt. Wenn Mann wie oben trickst, würde man einen höheren Sozialbeitrag ausweisen, was auch in kleinem Rahmen schon strafrechtlich relevant sein könnte.
Nobbi hatte schon früher meistens rechtWenn Sie andererseits noch für den schlimmsten Fall im letzten Monat vorher, also JUL 2028 noch eine Erwerbsminderungsrente sichern wollen, müssen Sie für den letztmöglichen Rentenfall davor (= Juni 2028) noch in den letzten 5 Jahren davor mindestens 36 Pflichtbeitragsmonate aufweisen. Das bedeutet: Sie brauchen nur bis zum 01. Mai 2026 zu tricksen (wenn es denn klappen sollte). Und schon haben Sie weitere Euros gespart, was natürlich nicht im Sinne des Gemeinwohls ist.Hallo Jonny und Margorzalka, ließe sich dann noch auf die Spitze treiben, indem ab diesem Sommer nach dem Ausscheiden aus dem Beruf erstmal 24 Monate keine Beiträge gezahlt würden und dann ab Sommer 2023 bis zum Mai 2026 wieder?!
Doch, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber/Nachbarn seine Beiträge erstattet, ist das reale Gehalt 31,50. Gemeldet wurde aber ein höher Betrag. Sie erwirbt eine höhere Rente durch einen höheren Beitrag. Einen zusätzlichen freiwilligen Beitrag in Höhe von 3,5 Euro sind ja nicht möglich. Und eine Ansetzung der erstatten Abgaben durch den AN, wäre für den AG auf jeden Fall ein Steuerbetrug.Das fiel mir auch gleich nach dem Wachwerden dann ein, dass der AG Beitrag natürlich nicht beim AN abgezogen wird! Habe mich irritieren lassen durch den zu wenig berechneten AG-Anteil. Also bekommt der AN 35,00 - 30,80 = 4,20 überwiesen. AG überweist an Knappschaft 30,80 + 3,50 = 34,30 insgesamt zahlt er also 38,50 EUR. Trotzdem ist der als 'Gehalt' zu meldende Betrag 35,00 EUR. Und somit war ja von Anfang an alles richtig bis auf die Höhe des AG Anteils. Und erst 'Justizia' hat darin einen Straftatbestand gesucht, der aber nicht gegeben ist.Es bleibt dabei. Der Arbeitnehmer kann nicht den Arbeitgeber-Anteil übernehmen. Wenn die 3,50 beim Arbeitnehmer abgezogen wird, ist das Gehalt nur 31,50 und die Beiträge müssen auf der Basis berechnet werden. Und schon sind falsche Beiträge gemeldet. Wenn der Arbeitgeber das Ganze dann noch absetzt kommt ein weiterer strafrechtlicher Fall hinzu, da er nie Beiträge gezahlt hat.Enthält einen logischen Fehler. Der Arbeitgeberanteil fällt zusätzlich zum Gehalt an. Demnach müsste das Gehalt niedriger sein, damit die Gesamtsumme wieder stimmt. Wenn Mann wie oben trickst, würde man einen höheren Sozialbeitrag ausweisen, was auch in kleinem Rahmen schon strafrechtlich relevant sein könnte.Enthält keinen logischen, aber einen Rechenfehler, denn es fallen ja nicht nur Beiträge zur RV an. Vereinbartes 'Gehalt' 35,00 EUR (korrekt) Anteil AN zur RV = 30,80 EUR (korrekt) Anteil AG zur RV = 1,75 EUR (korrekt) Anteil AG für Unfall/U1/U2/pauschale Steuer gesamt = 1,75 EUR (vergessen) Anteil AG gesamt 3,50 EUR Anteil AN gesamt = 30,80 EUR ergibt zusammen = 34,30 EUR zu überweisender Betrag = 0,70 EUR Also nichts strafbares, nur nicht genau hingeguckt :-)
Die Idee, die Beiträge des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu erstatten, ist aber lediglich Ihren Gedanken entsprungen. Hiervon ist aber in der ursprünglichen Fragestellung mit keinem Wort die Rede. Vielmehr soll ein Arbeitsvertrag über mehrere Jahre geschlossen werden (dadurch nicht kurzfristig und Versicherungsfrei), der beinhaltet, dass einmal im Monat für den Nachbarn die Hemden gebügelt werden. Das vereinbarte 'Gehalt' soll 35,00 EUR betragen. Und so ist es auch zu melden. Aus diesem Betrag ergeben sich die zu zahlenden Beiträge, die zum Großteil (30,80 EUR) vom Arbeitnehmer getragen werden müssen, und zum sehr geringen Teil (3,50) vom Arbeitgeber. Wichtig ist dabei nur, dass der Arbeitgeber den verbleibenden, an den Arbeitnehmer auszuzahlenden Betrag, dann auch 'überweist', damit er die Gesamtkosten in seiner Steuererklärung unter 'Haushaltsnahe Dienstleistungen' geltend machen kann. Und auch wenn Ihnen das nicht gefällt, ist dieser etwas ungewöhnliche Vertrag dann dennoch weder Straftat noch Steuerbetrug. Hierzu die Hinweise der Minijob-Zentrale: Für einen Minijob darf das Brutto-Arbeitsentgelt maximal 450 Euro im Monat betragen. Der volle Rentenversicherungs- beitrag muss mindestens von 175 Euro (Mindestbeitragsbemessungsgrenze) berechnet werden. Beträgt das Brutto-Arbeitsentgelt weniger als 175 Euro im Monat, zahlt der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag in Höhe von 5 Prozent des tatsächlichen Brutto-Arbeitsentgelts. Der Minijobber zahlt den Differenzbetrag zwischen dem Mindestbeitrag in Höhe von 32,55 Euro (18,6 Prozent von 175 Euro) und dem Arbeitgeberanteil. Und selbst wenn dadurch eine 'Zuzahlung aus eigener Tasche' durch den Arbeitnehmer notwendig wird (z.B., wenn das 'Gehalt' nur 25,00 EUR beträgt), ist es immer noch weder Straftat noch Steuerbetrug. Allerdings kann dann hier der Arbeitgeber nur die ihm tatsächlich entstandenen 'eigenen' Kosten als 'haushaltsnahe Dienstleistung' geltend machen. Dies allerdings interessiert die Rentenversicherung nicht, denn die bekommt aus 'Gehältern' bis 175,00 EUR immer den Beitrag von 32,55 EUR (18,6 % von 175 EUR).Doch, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber/Nachbarn seine Beiträge erstattet, ist das reale Gehalt 31,50. Gemeldet wurde aber ein höher Betrag. Sie erwirbt eine höhere Rente durch einen höheren Beitrag. Einen zusätzlichen freiwilligen Beitrag in Höhe von 3,5 Euro sind ja nicht möglich. Und eine Ansetzung der erstatten Abgaben durch den AN, wäre für den AG auf jeden Fall ein Steuerbetrug.Das fiel mir auch gleich nach dem Wachwerden dann ein, dass der AG Beitrag natürlich nicht beim AN abgezogen wird! Habe mich irritieren lassen durch den zu wenig berechneten AG-Anteil. Also bekommt der AN 35,00 - 30,80 = 4,20 überwiesen. AG überweist an Knappschaft 30,80 + 3,50 = 34,30 insgesamt zahlt er also 38,50 EUR. Trotzdem ist der als 'Gehalt' zu meldende Betrag 35,00 EUR. Und somit war ja von Anfang an alles richtig bis auf die Höhe des AG Anteils. Und erst 'Justizia' hat darin einen Straftatbestand gesucht, der aber nicht gegeben ist.Es bleibt dabei. Der Arbeitnehmer kann nicht den Arbeitgeber-Anteil übernehmen. Wenn die 3,50 beim Arbeitnehmer abgezogen wird, ist das Gehalt nur 31,50 und die Beiträge müssen auf der Basis berechnet werden. Und schon sind falsche Beiträge gemeldet. Wenn der Arbeitgeber das Ganze dann noch absetzt kommt ein weiterer strafrechtlicher Fall hinzu, da er nie Beiträge gezahlt hat.Enthält keinen logischen, aber einen Rechenfehler, denn es fallen ja nicht nur Beiträge zur RV an. Vereinbartes 'Gehalt' 35,00 EUR (korrekt) Anteil AN zur RV = 30,80 EUR (korrekt) Anteil AG zur RV = 1,75 EUR (korrekt) Anteil AG für Unfall/U1/U2/pauschale Steuer gesamt = 1,75 EUR (vergessen) Anteil AG gesamt 3,50 EUR Anteil AN gesamt = 30,80 EUR ergibt zusammen = 34,30 EUR zu überweisender Betrag = 0,70 EUR Also nichts strafbares, nur nicht genau hingeguckt :-)Liebe Forumsgemeinde, scheide am 31.07.2022 freiwillig aus meinem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis aus, weil mein Ehemann ab diesem Zeitpunkt Altersrente bezieht und ich dann bei ihm aufgrund seines Rentenbezuges bei seiner Krankenkasse familienmitversichert bin. Melde mich ab 01.08.2022 nicht arbeitslos und werde aus Gründen des Gemeinwohls kein Arbeitslosengeld I beziehen. Da ich erst ab 01.08.2028 eine Altersrente beziehen werde, möchte ich mir in der Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2028 den Erwerbsminderungsschutz sichern. Habe schon mal auf der minijob-Seite rumgeschaut und folgendes gefunden: Wenn ich ab 01.08.2022 bis 31.07.2028 mit einem Nachbarn in der Nachbarschaft einen Arbeitsvertrag über Bügeln seiner Hemden ein mal im Monat für 35,00 EUR abschliesse und er mich bei der minijobzentrale mit der Zahlung der Rentenversicherungspflicht anmeldet so beträgt mein RV-Anteil 30,80 EUR und der des Arbeitgebers 1,75 EUR. Der Arbeitgeber würde mir somit monatlich 4,20 EUR Überweisen. Ist es wirklich möglich bei dem geschilderten Sachverhalt so den Erwerbsminderungsschutz für so wenig Geld aufrechtzuerhalten? Oder gibt es da einen Haken? Vielen Dank für Antwort. mfgEnthält einen logischen Fehler. Der Arbeitgeberanteil fällt zusätzlich zum Gehalt an. Demnach müsste das Gehalt niedriger sein, damit die Gesamtsumme wieder stimmt. Wenn Mann wie oben trickst, würde man einen höheren Sozialbeitrag ausweisen, was auch in kleinem Rahmen schon strafrechtlich relevant sein könnte.
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