Hallo StefanieC,
nach Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass bei Ihnen aus dem Krankengeld auch Pflichtbeiträge entrichtet wurden, im Zweifel können Sie gern bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.
Wenn bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, wird der sogenannte Leistungsfall festgelegt, also der Zeitpunkt, seit dem die Erwerbsminderung besteht. Für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente werden unter anderem in den letzten 5 Jahren vor diesem Leistungsfall insgesamt 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen (= 36 Monate) benötigt. Hier werden schlicht alle Beitragsmonate zusammengezählt, die in diesem Zeitraum liegen. Dazu gehören auch Beiträge, die wegen des Bezugs von Krankengeld an die DRV gezahlt worden sind.
Alles Gute!