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Experten-Antwort

Plichtersichert Einmahlzahlung ab 50 - was bringt das falls Erwerbsminderungrente erforderlich?

von Liz31.07.2022 | 17:08
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5 Antworten

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Hallo, ich bin über 50 und möchte mit 63 in Rente gehen. Die -14,4 % möchte ich durch eine Einmalzahlung aus Abfindung ausgleichen. Wie wirkt sich die Einmalzahlung auf eine evtl. in Zukunft notwendige Erwerbsminderungsrente aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Liz,

wie KSC bereits geschrieben hat, wirken sich Zahlungen vor dem Eintritt der Erwerbsminderung auch auf die EM-Rente aus, Zahlungen nach dem Eintritt der Erwerbsminderung erst auf die spätere Altersrente.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

KSCam 31.07.2022 | 17:29
Wenn Sie diese Ausgleichszahlungen leisten erhöhen Sie die spätere Rente. Zahlungen die Sie vor Eintritt einer Erwerbsminderung geleistet haben, bewirken dass die EM Rente höher ist als wenn Sie nichts zum Ausgleich eingezahlt hätten. Ist jemand bereits erwerbsgemindert, beeinflussen danach geleistete Zahlungen nicht die EM Rente sondern bestenfalls die spätere Alters- oder Hinterbliebenenrente.
Hansam 31.07.2022 | 17:36
Ich kann ja jeder, der möchte, sein Geld in die Rentenversicherung stecken, aber wenn man die Rente nicht erreicht oder schon mit 68 Löffel abgibt oder noch eher, dann ist es weg. Und wenn man keine/n Witwe:r hat, dann ist es ganz gar weg. Die Wette auf ein langes Leben möchte ich nicht mitmachen. Lieber lasse ich das Geld in einem ETFdepot und kann es noch vererben. Zumal ich auch die Auszahlung von meinem eingezahlten Geld auch noch Steuer und SV bezahlen müsste.
W°lfgangam 31.07.2022 | 18:30
Hallo Liz, die Einmalzahlung von 50 € hat zunächst einen Renten-Mehrwert von rd. 25 Cent - vervielfältigt mit der tatsächlichen Einzahlungssumme ;-) TIPP: Beantragen Sie via Vordruck V0210 eine entsprechende Rentenauskunft, teilen Sie anschließend der DRV Ihre Einzahlungssumme mit und bitten um entsprechende Probeberechnungen für die jeweilige Rentenart. Rechnerisch ist das alles möglich, der Aufwand dafür _etwas_ größer - und würde auch nur Tag X der Probeberechnung abbilden, keine Zukunftsschau bei weiteren/eigenen Versicherungszeiten bis zum tatsächlichen Tag X. Gruß w.
Lizam 02.08.2022 | 08:22
Danke für die Infos.
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