Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Prüfung Grundrentenzeiten Mitwirkungspflicht

von ErnstFalke23.09.2022 | 02:02
39 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag wertes Expertenteam. Üblicherweise wird bei Anträgen die eine Mitwirkungspflicht haben auch darauf verwiesen. So ein Hinweis ist nicht in dem mir heute zugegangenen DRV Fragebogen zur "Prüfung eines Grundrentenzuschlags" vorhanden. Dort steht nur "für die Prüfung [...] sind wir auf ihr Mithilfe angewiesen." Daraus erkenne ich keine Mitwirkungspflicht. Aus meiner Sicht würde ich nicht in den Genuss eines Grundrentenzuschlags kommen. Mein Einkommen lag außer während der Berufsausbildung immer zwischen dem 1,1 und 1,9-fachen des durchschnittlichen Einkommens. Ich kann und will die Fragen nicht beantworten. Es gibt keine Unterlagen mehr über die Zeiten. Gibt es eine anders geartete Mitwirkungspflicht? Kann ich die Anfrage unbeantwortet lassen? Was passiert wenn das im Schreiben angegebene Datum zur Einreichung der Unterlagen verstrichen ist? Freundliche Grüße Ernst Falke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ErnstFalke,

wenn Sie die Anfrage der DRV unbeantwortet lassen, wird ein etwaiger Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag nicht geprüft.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 23.09.2022 | 05:48
Verstehe das Problem nicht. Wenn Sie nicht antworten, kann und wird ie DRV nicht prüfen ob Sie den Zuschlag bekommen können. Ist also allein Ihr Problem......egal welche "Pflicht" nun besteht.
Erklärbäram 23.09.2022 | 07:35
sind wir auf ihr Mithilfe angewiesen." Daraus erkenne ich keine Mitwirkungspflicht. Aus meiner Sicht würde ich nicht in den Genuss eines Grundrentenzuschlags kommen. Mein Einkommen lag außer während der Berufsausbildung immer zwischen dem 1,1 und 1,9-fachen des durchschnittlichen Einkommens. Ich kann und will die Fragen nicht beantworten. Es gibt keine Unterlagen mehr über die Zeiten. Gibt es eine anders geartete Mitwirkungspflicht? Kann ich die Anfrage unbeantwortet lassen? Was passiert wenn das im Schreiben angegebene Datum zur Einreichung der Unterlagen verstrichen ist? Freundliche Grüße Ernst Falke
Mitwirkungspflicht bedeutet m. E. nur, dass Sie verpflichtet sind, Unterlagen einzureichen, w e n n Sie eine Leistung erhalten wollen, nicht generell. Wenn Sie die Voraussetzungen recht sicher nicht erfüllen, freut sich ein anderer Mensch, da Sie der DRV Zeit sparen, Ihre Unterlagen zu prüfen und die anderen Anträge zügiger drankommen.
Berndam 23.09.2022 | 15:41
Beziehen Sie eine Witwerrente?
Uam 24.09.2022 | 10:22
Cool, Geld und Arbeit gespart.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026