Hallo maria,
eine unbefristete Erwerbsminderungsrente gewährt der Rentenversicherungsträger nur, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Hat sich Ihr Gesundheitszustand - wider erwarten - gebessert, kommt eine Aufhebung des Bescheides über die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente wegen Änderung der Verhältnisse in Betracht.
Ich empfehle Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben und man wird Sie hinsichtlich der für Sie günstigsten weiteren Vorgehensweise individuell beraten. Auch kann geklärt werden, ob eventuell Leistungen zur medizinischen Rehabilitation/Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen. Eine Beratungsstelle (kostenlos) in Ihrer Nähe finden Sie hier:
http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung