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Experten-Antwort

Rechte bei kündigung weil man volle erwerbsminderungsrente hat

von Klara12.05.2021 | 20:07
298 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin seit April 2019 Dialyse Patientin geworden habe im Juni 2020 Antrag gestellt auf Erwerbsminderungsrente da ich auch eine zweite Krankheit bekam ,Osteoporose und zu der Zeit ein schweren schmerzvollen Verlauf hatte und auf Reha war und diese Entlassungsberichte ja auch bei dem Entscheid der Rente wichtig sind. Da ich hoffte und auch jetzt stabiler geworden bin wieder zu arbeiten also die Tage außer Dialyse hab ich erst jetzt den Rentenbescheid dem Arbeitgeber geschickt (hab auch nicht gewusst das ich den gleich nach dem erhalt anmelden muss) Nun gab es ein Treffen mit meinem neuen Chef und er meinte ich könnte hier nicht mehr arbeiten mit dieser vollen Erwerbsminderungsrente und man würde mir also kündigen. Was kann ich dagegen tun was für Rechte habe ich soll ich warten auf die schriftliche Kündigung und dann mit einem Anwalt sprechen und Widerspruch einreichen? Laut meinem rentenbescheid darf ich höchstens 15 h die Woche arbeiten und das würde ich auch tun. Problem ist auch meine Kollegin die mich schon so lange vertritt sagt es gibt soviel Arbeit aber der neue Chef sagte da wäre keine Arbeit mehr da für mich Noch eine Frage ist kann ich Abfindung verlangen wen ich die Kündigung annehme? Als letztes noch ich bin aber auch in einer schwierigen Lage deshalb wollte ich auch noch arbeiten. Meine Rente ist zu klein und ich beziehe ganz wenig Sozialhilfe und lebe also am Limit. freundliche Grüße Klara

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klara,

leider können wir Ihre Fragen nicht beantworten, da diese Themen aus dem Arbeitsrecht betreffen. Für das Rentenrecht lässt sich nur ergänzen: Auch wenn Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, können Sie – soweit Ihr Gesundheitszustand es zulässt – noch nebenbei arbeiten. Ihr Verdienst bleibt jedoch von der Rentenversicherung nicht unbeachtet. Sie dürfen nur in einem bestimmten Umfang hinzuverdienen. Bei der Rente wegen voller Erwerbsminde¬rung gibt es eine feststehende Hinzuver¬dienstgrenze. Sie beträgt 6 300 Euro im Kalenderjahr, also jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Maßgebend sind hier die Bruttobeträge.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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18 Antworten

Uschiam 12.05.2021 | 20:47
Hallo Klara, dass sind leider überwiegend Fragen, die weniger das Rentenrecht betreffen. Bei einer Vollrente, die befristet gewährt wird, ruht das Arbeitsverhälnis in der Regel nur und kommt erst bei Bewilligung auf Dauer zum erliegen. Allerdings könnte in Ihrem Tarifvertrag auch eine andere Regelung existieren. Da alles aber mehr im Arbeitsrecht angesiedelt ist, sollten Sie sich derartig beraten lassen. Vielleicht via Betriebsrat, Gewerkschaft oder anwaltlich. Alles Gute
Uschiam 12.05.2021 | 21:52
Guter Hinweis. Als Dialyse-Patientin sollte es sogar GdB 100 sein. Falls noch nicht beantragt, Klara, bitte umgehend machen!
Sabineam 12.05.2021 | 20:48
Ich hoffe für Sie, dass es einen Betriebsrat gibt, falls ja wenden Sie sich umgehend an diesen.
Peter T.am 12.05.2021 | 21:23
Sind Sie Schwerbehindert? Dann wäre es noch möglich, eine Stundenreduzierung ab sofort durchzusetzen. Dies geht auch bei der vollen EM Rente, habe ich auch so gemacht.
PeterTam 13.05.2021 | 06:55
Bitte zu beachten das bei einer Weiterbeschäftigung die Rente komplett entfallen/entzogen werden kann. Im Rentenbescheid steht ja auch die Höhe des Hinzuverdienstes. (6300€ im Jahr )
KSCam 13.05.2021 | 08:59
Das alles müssen Sie in erster Linie im Betrieb regeln. Endet Ihr Arbeitverhältnis lt. Arbeits- oder Tarifvertrag mit EM Rentengewährung? Wäre dem so bräuchte er Ihnen gar nicht "kündigen"? Welche Möglichkeiten bietet Ihnen Ihr AG an stundenweise weiterzuarbeiten? Muss er Ihnen das überhaupt anbieten (wenn er nicht will oder keine entsprechenden Kapazitäten hat)? Warum sollte er Ihnen eine Abfindung zahlen? Er ist doch nicht verantwortlich dafür dass Sie krank wurden und Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen lönnen. All das hat mit der DRV nichts zu tun - der DRV müssen Sie lediglich eine Arbeitsaufnahme - egal bei welchem Arbeitgeber - melden und sofern Sie die 6300 € Grenze überschreiten kürzt sich die Rente.......
Thomas Lehnam 13.05.2021 | 13:31
Leider ist das kein Einzelfall. Menschen aus dem sozialen und beruflichen Leben herausgerissen, da sie nun 3x die Woche zur Dialyse müssen und zu dieser Zeit keiner Arbeit nachgehen können, sind hilflos und psychisch am Ende. Ihnen wird sehr häufig geraten, sich berenten zu lasen. Wenn es den Mitpatienten besser geht und die Dialysebehandlung gut verkraften, ist der Wunsch groß, wieder arbeiten zu wollen. Ich rate jedem in dieser Situation, nicht zu schnell sich ins abseits zu schießen. Ich bin 51 Jahre Dialysepatient und arbeite 41 Jahre. Vieles ist möglich, auch als Dialysepatient. www.thomas-Lehn.de
berufsneueinsteigeram 16.05.2021 | 20:33
Mir wurde auch noch nicht die EM-Rente aberkannt, obwohl ich vollschichtig Arbeiten gehe. Somit bekomme ich neben meinen Gehalt für die Arbeit noch die EM-Rente in voller Höhe. Allerdings bezahle ich geringere Krankenkassenbeiträge, bekomme bei Krankheit kein Krankengeld und bezahle auch keine Arbeitslosenversicherung.
W°lfgangam 17.05.2021 | 20:02
Zitat von berufsneueinsteiger anzeigenausblenden
Nur ein Beispiel von vielen, was geht (volle EM + sogar Voll-Beschäftigung möglich) ...bevor hier wieder die 'Übervorsichtigen' zur Mäßigung aufrufen: EMRT + Arbeit geht gar nicht = das ist ein Beschäftigungsverbot ;-) Ist halt immer eine individuelle Entscheidung gemessen an den 'Umständen' des Einzelfalles! Gruß w.
Peter T.am 17.05.2021 | 21:02
Nein, Arbeiten auf Kosten der Restgesundheit aber auch nicht.
Ulfam 17.05.2021 | 21:26
DAS sollte verboten werden! Fleißige Erwerbsgemindert, die nach heiß ersehnter Rentenbewilligung soviel Spaß an der Arbeit haben, dass sie sich die(Rest) gesundheit ruinieren. Mal ausprobieren und schon bei der Antragstellung sagen, dass man die Einschränkungen ignorieren wird und weiter vor hat, Vollzeit zu arbeiten!
Uschiam 17.05.2021 | 22:00
Zitat von Ulf anzeigenausblenden
Nein, Arbeiten auf Kosten der Restgesundheit aber auch nicht.
DAS sollte verboten werden! Fleißige Erwerbsgemindert, die nach heiß ersehnter Rentenbewilligung soviel Spaß an der Arbeit haben, dass sie sich die(Rest) gesundheit ruinieren. Mal ausprobieren und schon bei der Antragstellung sagen, dass man die Einschränkungen ignorieren wird und weiter vor hat, Vollzeit zu arbeiten!
Der Meinung bin ich auch. Da werden bei Antragstellung die Gebrechen erbarmt ich kann nicht, ich kann nicht und der soz. med. Dienst stellt fest, jawoll, nicht heben, nicht stehen, nicht sitzen=Erwerbsminderungsrente und dann wird genau das aber gemacht. Die Rente sollte sofort entzogen werden!
Florianam 17.05.2021 | 21:14
Mir wurde auch noch nicht die EM-Rente aberkannt, obwohl ich vollschichtig Arbeiten gehe. Somit bekomme ich neben meinen Gehalt für die Arbeit noch die EM-Rente in voller Höhe. Allerdings bezahle ich geringere Krankenkassenbeiträge, bekomme bei Krankheit kein Krankengeld und bezahle auch keine Arbeitslosenversicherung.
Wurden die unter 3 Stunden und 3 bis unter 6 Stunden Regeln bei EM-Rente abgeschafft?
Unverständlicherweise gibt es die Konstellation, trotz vollschichtiger Arbeit weiter als erwerbsgemindert zu gelten(Platzbeispiel der blinde, einarmige Rollifahrer). Das sind zwar schlimme Erkrankungen, aber es geht ja über 3/6 Stunden. Solange im Umkehrschluss leichteste Leichtarbeiten die Berentung verhindern, kann jemand, so krank er auch ist und vollschichtig im Büro ist, nicht erwerbsgemindert sein,denn auch solche Jobs zählen zum Arbeitsmarkt, denn darauf wird verwiesen. Ist aber nur meine Meinung. Was aber absolut denkwürdig ist, dass hier Rente und Hinzuverdienst aufeinander treffen und obwohl augenscheinlich kein Minijob ausgeführt wird, sondern vollschichtiger Lohn, zusätzlich die volle Rente gezahlt wird. Das habe ich noch nie gehört, nur bei Teilrenten, wo der Hinzuverdienst individuell höher ist.
Michaelaam 17.05.2021 | 23:31
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Mir wurde auch noch nicht die EM-Rente aberkannt, obwohl ich vollschichtig Arbeiten gehe. Somit bekomme ich neben meinen Gehalt für die Arbeit noch die EM-Rente in voller Höhe.
Nur ein Beispiel von vielen, was geht (volle EM + sogar Voll-Beschäftigung möglich) ...bevor hier wieder die 'Übervorsichtigen' zur Mäßigung aufrufen: EMRT + Arbeit geht gar nicht = das ist ein Beschäftigungsverbot ;-) Ist halt immer eine individuelle Entscheidung gemessen an den 'Umständen' des Einzelfalles! Gruß w.
Bei welchen 'Umständen' ist denn der Bezug von EM-Rente und Gehalt gleichzeitig möglich?
Siehe hieram 17.05.2021 | 23:47
Mir wurde auch noch nicht die EM-Rente aberkannt, obwohl ich vollschichtig Arbeiten gehe. Somit bekomme ich neben meinen Gehalt für die Arbeit noch die EM-Rente in voller Höhe. Allerdings bezahle ich geringere Krankenkassenbeiträge, bekomme bei Krankheit kein Krankengeld und bezahle auch keine Arbeitslosenversicherung.
Wie lange schon beziehen Sie denn EM-Rente und Gehalt gleichzeitig?
Für die Beitragserstellerin 'Klara' ist es relativ irrelevant, ob und wie lange ein anderer neben seiner EM-Rente bereits auch noch Gehalt erhält. Denn ursprünglich geht es darum, dass der Arbeitgeber 'Klara' nicht weiter beschäftigen will. Obwohl sie neben der EM-Rente noch arbeiten dürfte. Ob dies nur 15 Stunden sind oder bis hin zur Arbeit 'auf Kosten der Restgesundheit' ist dabei erst einmal völlig nebensächlich. Denn zunächst müsste geklärt werden, ob es irgendwelche (tarif)vertraglichen Regelungen gibt, die eine Kündigung wegen EM-Rente rechtfertigen, was aber eindeutig Arbeitsrecht und nicht Rentenrecht betrifft. Und erst wenn 'Klara' das geklärt hat, kann sie evtl. in weitere Verhandlungen mit dem (unwilligen) Arbeitgeber gehen. Und sich aber auch schon mal bei der Agentur für Arbeit erkundigen, welche Möglichkeiten es von dort aus gibt, wenn sie sich im Rahmen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten dort zur Verfügung stellt. Wenige bis keine zwar..., aber Fragen schadet ja nicht. Darüber hinaus kann sie sich schon mal bei der minijobzentrale.de schlau machen, wie ein 'Minijob' (der immer im Rahmen der erlaubten 6.300,00 EUR Zuverdienst liegt), konkret abgerechnet wird. Und dann vielleicht versuchen, die Rente damit aufzubessern. Und wenn sich die gesundheitlichen Einschränkungen dann vielleicht doch verbessern, auch bei der DRV noch einmal nachfragen, welche Möglichkeiten es für eine berufliche Reha dann geben könnte. Sofern 'Klara' nicht schon kurz vor der Altersrente steht könnte sie das ja vielleicht noch mal 'raus holen' aus der EM-Rente. Aber was wer auch immer schon wie lange auch immer bereits macht, hilft ihr konkret sicher nicht weiter :-( Vielleicht kann man diese Nebendiskussionen deshalb in einen eigenen Beitrag verlegen? 'Klara' wünsche ich viel Erfolg bei den Verhandlungen und alles Gute!
Klaraam 26.05.2021 | 14:11
Vielen lieben Dank für die vielen Infos Habt mir viel Mut gemacht Lg klara
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