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Reha Ablehnung

von Maria25.08.2020 | 21:37
328 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, nach Antrag auf Reha wegen Autismus, Depression/Burn Out Problematik und HWS Problemen habe ich heute eine Ablehnung erhalten mit der Begründung ich sei nicht Rehafähig und solle einen Klinikaufenthalt nutzen. Das möchte ich nicht, zum einen weil ich "erst" seit April erkrankt bin und zum anderen nicht meine Familie allein lassen kann, da ich zwei pflegebedürftige Kinder habe. Können die mich dazu zwingen? Widerspruch habe ich eingelegt. Meine Psychiaterin und Psychologin befürworten eine Reha. Bedeutet das das die mich jetzt berenten? Liebe Grüße und danke. Maria

8 Antworten

Janaam 25.08.2020 | 21:50
Klinik heisst ja, dass du behandlungsfähig wärst. Deshalb würde ich nicht denken, dass es gleich in Rente geht. Klinik und Reha sind doch beides stationär und für Pflegebedürftigkeit gibt es doch Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Gerade bei Burnout wäre das doch absolut zu empfehlen!
Mariaam 25.08.2020 | 21:55
Für mich ist mein gewohntes Lebensumfeld extrem wichtig. Es wäre eine extreme Belastung für mich stationär zu sein. Ich bin in guter ärztlicher und therapeutischer Behandlung
Rüdigeram 25.08.2020 | 22:25
Eine Reha wäre doch auch stationär. Jedenfalls bei Ihren Erkrankungen.
Mariaam 25.08.2020 | 23:01
Nein es gibt sehr gute ambulante Reha Kliniken, auch für diese Diagnostik in unserer Stadt
Einfach icham 26.08.2020 | 05:37
Ich würde mal den Widerspruchsbescheid abwarten. Um Dich zu berenten, musst Du erstmal einen Rentenantrag stellen. Bei der Reha geht es manchmal gerade aber darum, dass man sein Umfeld einfach mal verlassen muss, um besser reflektieren zu können. Es gibt auch für Deine Situation, die nicht einzigartig ist in diesem Land, Unterstützungsmaßnahmen diverser Einrichtungen. Die muss man nur in Anspruch nehmen. Ist ja kein Wunder, wenn man sich für alle anderen so aufopfert und dabei völlig vergisst, dass der Körper und Geist irgendwann anfangen zu streiken. Ich zitiere hier mal aus der Begutachtungsrichtlinie der DRV (Sozialmedizinische Beurteilung bei psychischen und Verhaltensstörungen), wo die Aussage wichtig ist, dass die Rentenversicherung keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbringt, in der Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit einer Erkrankung oder an Stelle einer ansonsten erforderlichen Krankenhausbehandlung. Du bist jedoch erst seit April AU. Klingt erstmal nach einem Akutstadium: Bei Leistungen zur Teilhabe im Sinne einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation steht die Auseinandersetzung mit der Krankheitsentwicklung, das heißt, mit den Folgen der Erkrankung und/ oder den daraus resultierenden Beeinträchtigungen von Aktivitäten und Teilhabe im Vordergrund. Ziel der Rehabilitation im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherung ist es, gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen der Teilhabe am Erwerbsleben zu mindern, indem die betroffene Person in ihrer Kompetenz zur Wahrnehmung und Nutzung vorhandener Ressourcen im Hinblick auf die (Re-)Integration in das Arbeitsleben unterstützt und ihr Selbstwirksamkeitserfahrungen ermöglicht werden. Die Bedeutung der Teilhabe am Erwerbsleben ist für die soziale Integration und psychische Gesundheit von großer Bedeutung. Die Rentenversicherung erbringt keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit einer Erkrankung oder an Stelle einer ansonsten erforderlichen Krankenhausbehandlung. Der Fokus einer Rehabilitation der Rentenversicherung besteht in medizinischer, psychologischer, pädagogischer und beruflicher Unterstützung, um eine betroffene Person trotz des Bestehens einer oder gar mehrerer Erkrankungen oder Behinderungen zu befähigen, am Erwerbsleben und am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Die im Sozialgesetzbuch IX festgelegte Aufgabenteilung zwischen den Rehabilitationsträgern, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, hat es notwendig gemacht, Kriterien für die Zuordnung zum jeweiligen Versorgungssektor zu entwickeln. In vielen Fällen können notwendige Therapien psychischer Störungen nur im besonderen Rahmen einer Krankenhausbehandlung erfolgen. Anlass zur stationären Aufnahme sind häufig die Akuität der Symptomatik einschließlich Suizidalität, aber auch die Notwendigkeit einer differenzierten, auch somatische Aspekte einbeziehenden diagnostischen Klärung oder eine komplexe Kombination verschiedener psychischer Störungen. Die diagnostischen Resultate müssen während der Behandlung fortlaufend überprüft werden, um die Therapie jeweils dem aktuellen Erkenntnisstand anpassen zu können.
Danielaam 26.08.2020 | 08:28
Hallo, wenn zunächst eine Klinik empfohlen wird, kannst du auch eine Tagesklinik wählen. Dort wird das gleiche gemacht, aber man schläft zu Hause
-am 26.08.2020 | 08:45
__________________________________________ Hallo Maria, nach Einschätzug des sozialmedizinischen Dienstes der Rentenversicherung sind Sie aktuell aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen noch nicht rehafähig, dagegen ist zunächst eine Akutbehandlung zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes notwendig, was wiederum eine Leistung der Krankenkasse ist. Soweit sich der Gesundheitszustand stabilisiert, kann nachfolgend jederzeit eine Rehabilitationsleistung über die DRV indiziert sein. Dies ist jedoch eine rein medizinische Entscheidung. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wird hierbei diese medizinische Entscheidung nochmals überprüft. Es kann sich eine Änderung ergeben (soweit Ihrerseits neue/andere med. Befunde vorgelegt werden) und eine Reha noch bewilligt werden. Eine Berentung wird dagegen nicht automatisch stattfinden. Unsererseits empfehlen wir Ihnen, erneut Befunde Ihrer behandelnden Ärzte im Widerspruchsverfahren vorzulegen, ggf. mit gesonderter Stellungnahme Ihrer behandelnden Ärzte zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand. Der Ausgang des Widerspruchsverfahrens ist nunmehr abzuwarten. Für Ihren weiteren Genesungsweg wünschen wir Ihnen alles Gute. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Mariaam 26.08.2020 | 09:03
Vielen lieben dank für die ausführlichen Antworten!
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