Hallo,
Meine Teha ist bewilligt und jetzt wurde ich in derOrobezeit mit 1ü Tagen Freistellung gekündigt.
Wie läuft das jetzt mit der Reha?
Bekomme ich die noch, kann ich evtl . vorziehen?
Für den Anspruch auf eine Reha ist es völlig egal, ob Sie eine Arbeit haben oder nicht.
Ob die Reha vorgezogen werden kann, müssen Sie mit der Klinik besprechen. Vielleicht kann man Sie auf eine Warteliste für Ersatzleute bei Absagen setzen. Dann müssen Sie aber bereit sein, auch kurzfristig anzureisen.
Hallo evi,
für den Anspruch auf eine Leistung zur Reha ist der Tag der Antragstellung maßgebend. Da Sie bereits eine Kostenzusage bekommen haben, hat die Kündigung keine Auswirkungen.
Ob Sie den Antritt der Reha vorziehen können, sollten Sie mit der Rehaklinik klären. Wenn Sie Leistungen der Agentur für Arbeit oder eine andere Sozialleistung beziehen, sollte der (ggf. frühere) Antritt der Reha mit dem Sozialleistungsträger abgestimmt werden.
Für einen möglichen Anspruch auf Übergangsgeld ist der Tag vor der Reha oder der Tag vor der nahtlos in die Reha führenden Arbeitsunfähigkeit maßgebend. Ein Anspruch kann auch grundsätzlich dann entstehen, wenn eine Sozialleistung bezogen wird. Dies kann aber von hier aus nicht beurteilt werden. Wenn Sie Fragen zu einem möglichen Anspruch auf Übergangsgeld haben, sollten Sie sich direkt mit der Sachbearbeitung des zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung