Hallo Tom,
wie Sie aus dem vorangegangenen Beitrag wahrscheinlich schon rauslesen konnten, reicht die bloße Feststellung zur Umdeutung nach durchgeführter Rehabilitation nicht aus.
Für die Bearbeitung und Bewilligung einer Rente sind weitere Informationen erforderlich, die durch den "formellen" Rentenantrag erfragt bzw. im Fall des R0810 (Abfrage zum Krankversicherungsverhältnis) an die Krankenkasse zur Erstellung einer Meldung, weitergeleitet werden müssen.