Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha in der Nahtlosigkeit

von Heino09.08.2021 | 09:07
756 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin seit einigen Monaten aus dem Krankengeld gefallen und beziehe nun ALG ! nach Nahtlosigkeit. Das Arbeitsamt hat mich zu einer Reha aufgefordert und diese wurde nun bewilligt. Muss ich dieses beigefügte Schreiben an meinem Arbeitgeber schicken ( ich weiß noch nicht wann es los geht, die Klinik meldet sich)? Zahlen tun sie ja seit 2 Jahren nicht mehr für mich. Und wie erfährt das Arbeitsamt von der reha, ich muss dann den Antrag für Übergangsgeld stellen, richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heino,

es ist in jedem Fall nicht falsch, wenn Sie Ihren Arbeitgeber bzgl. der Reha informieren. Das Ausfüllen der Übergangsgeld-Unterlagen von Ihrem Arbeitgeber sollte in Ihrem Fall nicht notwendig sein, da das Übergangsgeld entweder auf Grundlage des Krankengeldes oder des Arbeitslosengeldes berechnet wird.

In Nahtlosigkeitsfällen nach dem SGB III erhält die Agentur für Arbeit in der Regel eine Information seitens der Rentenversicherung über die Bewilligung der Rehabilitationsleistung. Hier ist die Verfahrensweise der Regionalträger jedoch unterschiedlich. Um sicher zu gehen, empfehlen wir eine kurze Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Ein Übergangsgeld-Antrag ist Ihrerseits zu stellen. Jedoch ist die Antragstellung erst kurz vor Beginn der Reha sinnvoll, da die Daten so aktuell wie möglich sein sollten. Es wirdzudem zur Berechnung des Übergangsgeldes die Bescheinigung Ihrer Krankenkasse (G0518), sowie eine Mitteilung der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit benötigt (in der Regel wird ein Abdruck des Leistungsbescheides von der Agentur übersandt).

Wir wünchen Ihnen alles Gute für die bevorstehende Reha.

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026