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Reha und Rente

von Danka09.11.2022 | 16:04
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Ich habe eine Frage bezl. einer Reha. Im August habe ich arbeitsfähig, eine Reha beantragt, da ich immer so erledigt war. Diese Reha begann Anfang Oktober. Nach der Reha wurde ich als voll erwerbsgemindert entlassen. In dem Bericht steht, das ich auf Grund meines Leidens ( ED 10/22) an hochgradiger Fatique, mit Kognitivem, erheblichem Leistungsverlust leide. Mit einer Besserung sei nicht zu rechnen. Auf Nachfrage hin sagte man mir, ich solle einen Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen, da man die Krankheit jetzt in der Reha festgestellt hätte. Der Rehabrief wäre so wie ein Gutachten. Ich war leicht verwundert. Wie kann man denn eine Krankheit "jetzt" in 10/22 feststellen. ?? Kann die Krankheit nicht schon vor Monaten vorgelegen haben? Wie kann ein Rehabericht als Gutachten zählen?? Man muß doch zu einem Gutachter der das dann feststellt oder ?? Ist denn nun die Rente entstanden? Ich lese immer was von Tag der Leistung / Leistungsfall. Ist der nun da? Kommt nun ein Brief von der Krankenkasse oder Rentenkasse das ich Rente bekomme?? Muss ich das beantragen, oder geht das automatisch?

3 Antworten

Erklärbäram 09.11.2022 | 16:20
Aaaalso (sind ja mehrere Fragen auf einmal): versuchen wir mal, es etwas auseinanderzudröseln: 1. Das mit dem "wie kann man eine Krankheit jetzt feststellen"? Das hätten Sie die Ärzte in der Reha fragen können. Wir hier im Forum sind in den allerwenigsten Fällen Mediziner. Ich versuche es mal mit einer Hypothese: es lagen für die Ärzte natürlich Hinweise darauf vor, dass sich die Krankheit schon im Vorfeld entwickelt hatte, aber eine gesicherte Diagnose kann wahrscheinlich erst zum Zeitpunkt jetzt festgestellt werden, wo Sie auch durch die Ärzte der Reha gesehen wurden. Denn das, was Sie aus den letzten Monaten berichten, kann für die Ärzte wie gesagt Hinweise geben, um dann eine Diagnostik zu entwickeln, aber die Ärzte haben Sie nun einmal erst jetzt im Oktober gesehen und können daher erst zu dem Zeitpunkt etwas zuverlässig attestieren. 2. Die Ärzte in der Reha dürfen/sollen eine sozialmed. Begutachtung erstellen im Rahmen dieser medizinischen Maßnahme. Und welchen Vorteil würden Sie sich von einem Gutachter-Termin erhoffen? Das ist ebenso ein Arzt wie Ärzte in der Reha und in der Reha hatten die Ärzte mehrere Tage/Wochen Zeit, Sie zu sehen. Wahrscheinlich wurde auch noch ein Neuropsychologe für eine Diagnostik mit ins Boot geholt. Daher darf das von der DRV als Gutachten verwendet werden. Muss aber nicht. Unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen, dass nochmal ein Gutachten angefordert wird. Das würde dann durch einen Arzt passieren, der Sie aber i. d. R. einmalig für wenige Stunden sieht. 3. Wahrscheinlich wird entweder der Oktober oder die Antragstellung der Reha als Leistungsfall bewertet. Aber das kann nun wirklich nur die DRV und kein Forum, wie dieses hier, bewerten/entscheiden. 4. Ggf. kommt die DRV auf Sie zu. Wenn Sie das Verfahren beschleunigen wollen, können Sie den Antrag auf die Erwerbsminderungsrente jederzeit selbst stellen. Wenn Sie dies wollen. Sie werden aktuell noch nicht dazu "gezwungen". Wahrscheinlich sind Sie derzeit durch den Hausarzt/Facharzt "krankgeschrieben" und beziehen Krankengeld von der Krankenkasse. Solange diese Sie nicht zum Rentenantrag auffordert, können Sie selbst entscheiden,, ob Sie den Antrag jetzt schon stellen. Hatten Sie keinen Termin beim Sozialdienst der Reha-Klinik, um all das zu besprechen, erhalten? Wäre hilfreich gewesen, weil wir hier nur ganz allgemein was dazu schreiben können, wie es grundsätzlich ist. Und - z. B. ich bin kein Experte - der Sozialdienst hätte Sie kompetent beraten, während hier jeder, der mag, schreiben kann....wobei da natürlich auch Gutes dabei ist ;-)
W°lfgangam 09.11.2022 | 18:53
Zitat von - anzeigenausblenden
Ergänzend: sollte daher in den nächsten 2-4 Wochen erfolgen. Sollte das KG höher sein, als die zuletzt prognostizierte EM-Rente (ggf. auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Betriebsrente), dann sowieso/aus rein finanziellen Gründen, erstmal die Füße stillhalten. Sobald das Schreiben der DRV zwecks 'Umdeutung' Reha in Rente vorliegt, holt sich @Danka zunächst weitere Informationen zum weiteren Verfahren ein. Gruß w.
-am 09.11.2022 | 17:50
Hallo Danka, natürlich kann eine Krankheit schon vor dem Zeitpunkt ihrer Feststellung vorgelegen haben. Da man nicht jeden Tag zum Arzt geht, liegt es sogar auf der Hand, dass Krankheiten erst nach ihrer Entstehung von einem Arzt festgestellt werden. Rückblickend lässt sich dann der Zeitpunkt, in dem die Krankheit eingetreten ist, nicht immer genau bestimmen. Der Reha-Entlassungsbericht liefert nur einen Hinweis auf eine möglicherweise bestehende Erwerbsminderung. Die Feststellung von Erwerbsminderung erfolgt allerdings immer durch einen Gutachterarzt der Deutschen Rentenversicherung. Wenn laut Reha-Entlassungsbericht Erwerbsminderung vorliegt, leitet der Medizinische Dienst der Krankenkassen regelmäßig den Bericht an die Rentenversicherung weiter. Die Rentenversicherung prüft dann, ob und ggf. ab wann Erwerbsminderung eingetreten ist. Sollte Erwerbsminderung vorliegen, werden Sie von der Rentenversicherung darüber informiert, dass der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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