Hallo Die ImmerLacht,
aufgrund der nun vorliegenden Situation, dass eine Umdeutung eines früher gestellten Reha-Antrages laut der genannten Mitteilung nicht in Frage kommt, wird für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum kein Rentenanspruch hergestellt werden können.
Grundsätzlich könnten Sie nun dennoch einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Ihr eigenes subjektive Empfinden über Ihren gesundheitlichen Zustand reicht aus, diesen Antrag zu stellen. Auch ohne Aufforderung der Krankenkasse. Nachteile, dass eine Umdeutung nicht in Betracht gekommen ist, erfahren Sie grds. nicht (Beitrag Valzuun). Ob Sie in dem Rentenverfahren, evtl. mit Unterstützung VdK, als erwerbsgemindert eingestuft werden, wird durch die medizinische Begutachtung während des Verfahrens ermittelt. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich.
Wenn Sie für sich entscheiden haben, nach dem stationären Klinikaufenthalt den Antrag zu stellen, sollten Sie dies weiter verfolgen. Für die anstehende Behandlung in der Klinik wünschen wir Ihnen alles Gute.
Hinweis zur Dauer des Verfahrens: Da dies individuell von Ihrem gesundheitlichen Zustand bzw. Ihrem Leistungsvermögen abhängig ist, kann dazu keine genaue Aussage getroffen werden. Die DRV ist aber durchaus bemüht, dass Verfahren in der angemessenen Zeit zu erledigen.