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Experten-Antwort

Rente auszahlen

von Sonnenstrahl20.03.2022 | 15:22
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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gibt es eigentlich die Möglichkeit, daß man sich einen Gesamtbetrag der Altersrente auszahlen lassen kann? Wenn man zum Beispiel vorhat auszuwandern?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenstrahl,

Anspruch auf Beitragserstattung besteht, wenn seit Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung mindestens 24 Kalendermonaten vergangen sind und Sie nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben. Als deutscher Staatsangehöriger haben Sie jedoch auch im Ausland das Recht zur freiwilligen Versicherung, so dass bei Ihnen momentan keine Beitragserstattung in Frage kommen würde. (Anders ist es, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben haben).

Sollten Sie bei Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten noch nicht erfüllt haben, hätten Sie dann die Möglichkeit, sich die Beiträge auszahlen zu lassen. Dafür ist ein Antrag notwendig, ausgezahlt werden nur die Beiträge, die Sie auch tatsächlich eingezahlt haben (Arbeitnehmer-Anteil).

Falls die deutsche Staatsangehörigkeit nicht vorliegt, gelten Besonderheiten.

Wenden Sie sich daher an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zwecks weiterer Informationen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Regenschaueram 20.03.2022 | 17:36
Auch dann werden nur die eigenen Beiträge erstattet!
Peter T.am 20.03.2022 | 17:34
Wenn ich nicht irre, bekommt man eine Einmalzahlung, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat...
Regenschaueram 20.03.2022 | 15:30
Nein. Nur wenn Sie nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit haben und in ein Land auswandern mit dem es kein entsprechendes Sozialabkommen gibt, können Sie sich Ihre gezahlten Beiträge erstatten lassen, die Beiträge des Arbeitgebers sind dann aber verloren. Eine einmalige Gesamtrentenzahlung sieht das Sozialgesetzbuch nicht vor.
Rieseam 20.03.2022 | 18:38
Wenn ich nicht irre, bekommt man eine Einmalzahlung, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat...
Auch dann werden nur die eigenen Beiträge erstattet!
Richtig. Eine Rentenabfindung auf Vorschuss wäre auch nicht möglich, niemand kann seine Lebenserwartung und somit die Zahldauer voraussagen.
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