Rente für besonders langjährig Versicherte 45 + Jahre

von
Rolf

Guten Tag ,ich bräuchte vorab bitte mal jemanden der mein Vorhaben zur "Rente für besonders langjährig Versicherte " auf Fehler /Denkfehler durchschaut .

-Geb. 09.02.61
-Sept.1967 - 1977 Schule
-Sept.1977 - Sept.1979 Lehre

Seid 1977 - jetzt ununterbrochen gearbeitet nie Arbeitslos ,bin immer noch in Lohn und Brot .

Rentenauskunft /Konto geklärt i.O.

Daten der Rentenerklärung :

Bezug der Regelaltersrente ab 9/2027 (66 Jahre + 6 Monate)

Rente für besonders langjährig Versicherte ab 9/2025 (64 + 6 Monate)

Frühestmöglicher Rentenbeginn mit Abschlägen ab 3/2024 (63 Jahre)

Mein Arbeitgeber will die Firma verjüngen und spricht uns ältere Mitarbeiter mit einem Angebot seinerseits an.
Als fast 62 Jähriger stehen mir 24 Monate Arbeitslosen Geld I zu ,laut meiner Rentenauskunft kann ich mit 63 und 12,6 % in Rente gehen.
Mir wird aber angeboten ab 01.09.2023 in Arbeitslosengeld I zu gehen, bis zum 01.09.2025 Rente für besonders langjährig Versicherte (64 + 6 Monate).
Mein Arbeitgeber übernimmt die 3 Monate Sperre des ALG wegen Aufhebungsvertrag (Voll Lohn) und die anderen 21 Monate zahlt er in einer Einmalzahlung den Ausgleich zwischen ALG und Voll Lohn (Abfindung).
Ich habe ja im Sept.2023 schon 46 Arbeitsjahre voll .
Meine Frage zielt weniger auf das Finanzelle meines Arbeitgebers ,eher ob ich 09.2025 dann mit den 24 Monaten (ALG I) als Überbrückung ohne Abzüge in Rente kann .

Danke

von
ThomasR

Soweit ich das verstanden habe, haben Sie bereits die 45 Jahre Anwartschaft erreicht und 'warten nur noch' auf die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte (ohne Abzüge).
Somit ist sind die ALG I Monate egal hierfür, die Rente wird sich ehöhen durch die AA RV-Beiträge bis dahin.

Sie könnten evtl. noch eine Abschlagsausgleichszahlung für Rente mit 63 beantragen und die Rente etwas erhöhen und entscheiden sich dann doch noch bis zur bes. langj. Rente zu arbeiten/ALG I zu beantragen.

Bedenken Sie aber auch, daß Sie dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stehen müssen und entspr. Bemühungen vorweisen müssen ...

Experten-Antwort

Hallo Rolf,

rein zur Fragestellung, ob Sie ab 09/2025 ohne Abzüge in Rente gehen können: Soweit Sie die Wartezeit für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Wartezeit 45 Jahre) erfüllen - ja.

Darüber hinaus ist ist Ihre Fragestellung aus meiner Sicht leider viel zu komplex, als dass sie hier im Rahmen dieses Forums allumfassend bewertet und beantwortet werden könnte. Sollten Sie sich unsicher sein, wie, wann und unter welchen Voraussetzungen Sie eine Altersrente im günstigsten Fall in Anspruch nehmen wollen, empfehle ich Ihnen eine individuelle Beratung durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. In einem solchen Beratungsgespräch lässt sich deutlich individueller auf die Gesamtumstände Ihres konkreten Einzelfalls eingehen, als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre.

von
Rolf

Danke erstmal für die Antwort .

Zum Beitrag "Bedenken Sie aber auch, daß Sie dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stehen müssen und entspr. Bemühungen vorweisen müssen ..."

da muß ich mir noch etwas einfallen lassen ,mit 62 hat man schon einiges an Wehwehchen .
Da meine Firma das schon bei über 50 Mann so praktiziert hat wie oben geschildert, und ich auch schon mehrere in "Ruhestand" gegangene Kollegen getroffen habe ,die mir sagten das bisher kein Interesse an eine Arbeitsvermittlung 62 bis- Jähriger bestand ,denke ich das ist ein gesunder Übergang nach 46 Jahren Arbeit.

von
Rolf

Zitiert von: Experte/in
Hallo Rolf,

rein zur Fragestellung, ob Sie ab 09/2025 ohne Abzüge in Rente gehen können: Soweit Sie die Wartezeit für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Wartezeit 45 Jahre) erfüllen - ja.

Darüber hinaus ist ist Ihre Fragestellung aus meiner Sicht leider viel zu komplex, als dass sie hier im Rahmen dieses Forums allumfassend bewertet und beantwortet werden könnte. Sollten Sie sich unsicher sein, wie, wann und unter welchen Voraussetzungen Sie eine Altersrente im günstigsten Fall in Anspruch nehmen wollen, empfehle ich Ihnen eine individuelle Beratung durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. In einem solchen Beratungsgespräch lässt sich deutlich individueller auf die Gesamtumstände Ihres konkreten Einzelfalls eingehen, als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre.

Guten Tag ,und Danke für die Antwort

Kurzform :

46 Jahre gearbeitet bis 9/2023 dann 2 Jahre Arbeitslos bis 9/2025
dann Rentner für besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge.

von
AfA

Das mit dem Bezug des Alogeldes wird aber kein Selbstläufer werden. Die AfA wird versuchen Sie insbesondere bei dem stetig steigenden Arbeitskräftemangel zu vermitteln. Sie sollten daher schon damit rechnen, dass das Arbeitslosengeld nicht bedingungslos gezahlt wird.

von
Rolf

Zitiert von: AfA
Das mit dem Bezug des Alogeldes wird aber kein Selbstläufer werden. Die AfA wird versuchen Sie insbesondere bei dem stetig steigenden Arbeitskräftemangel zu vermitteln. Sie sollten daher schon damit rechnen, dass das Arbeitslosengeld nicht bedingungslos gezahlt wird.

Guten Tag ,auch ihnen Danke für eine Antwort

Ich bin 46 Jahre " Produktionsarbeiter " in der Schwerindustrie kein Bürohengst ,(inkl. Schlaganfall ,mehrere irreparablen Bandscheiben ,Herzrhytmusfehlern etc . )das Angebot wo ich unterkomme will ich sehen .
Aber ja, über Umschulungen bis zur Rente kann man sprechen .

von
PeterT

Kurze Antwort :

Sind die 45 Jahre VOR ALG1 Bezug erreicht, dann können sie mit 64 + 6 Monate abschlagsfrei gehen.

Sind die 45 Jahre MIT ALG1 Bezug zu erreichen ( auch wenn es nur einen Monat ist ), dann nicht.

Alle anderen Umstände während des ALG1 Bezuges ( bewerben, Termine wahrnehmen ect ) steht auf einem anderen Blatt.

von
Abschläge

Hallo Rolf,
insbesondere bezüglich der 'Abfindung' (Arbeitgeber zahlt Ausgleich zwischen ALG und Voll-Lohn), halte ich den Vorschlag für überprüfungswürdig. Denn wenn er es als 'Abfindung deklariert' kann diese Sozialversicherungsfrei sein, d.h. hiervon werden dann keine (weiteren) Beiträge zur RV bezahlt. Und Sie selbst dürfen keine freiwilligen Beiträge an die RV davon einbezahlen, da Sie dann durch das ALGI 'pflichtversichert' sind.
Vielmehr aber kann auch Ihr Arbeitgeber eine Abfindung direkt in die Rente einbezahlen, unabhängig davon, ob Sie dann noch ALGI beziehen oder weiter arbeiten oder die Rente tatsächlich vorzeitig in Anspruch nehmen.
Auch Sie selbst könnten das in Form einer 'Ausgleichzahlung wegen Rentenminderung' (wurde bereits erwähnt).
Dass er es bei 50 anderen Kollegen schon so praktiziert hat... nunja,... da kann es aber immer noch Optimierungen geben, die ggfs. den Arbeitgeber nicht unbedingt 'mehr' kosten, von denen aber vor allem Sie mehr profitieren.
Überdenken sollten/können Sie auch, ob Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Diagnosen nicht einen Anspruch haben auf eine Schwerbehinderung. Mit einem GdB >=50 könnten Sie schon seit 01.09.2022 eine Rente für Schwerbehinderte mit 10,8% Abschlag beziehen, bzw. dann auch später (mit geringeren Abzügen), wenn erst später auch ein GdB festgestellt wurde.
Bezüglich der optimalen 'Rentenmöglichkeiten' sollten Sie sich noch einmal individuell beraten lassen.
Und den Abfindungsvorschlag sollten Sie unbedingt noch mal (unabhängig von Betriebsrat/Kollegen/'das machen wir immer so') von einem 'eigenen' Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht prüfen lassen, die Anwaltsgebühren sind sicher gut investiert und können steuerlich geltend gemacht werden.

Viel Erfolg und alles Gute!

von
ThomasR

Zitiert von: Rolf
...
Mir wird aber angeboten ab 01.09.2023 in Arbeitslosengeld I zu gehen, bis zum 01.09.2025 Rente für besonders langjährig Versicherte (64 + 6 Monate).
Mein Arbeitgeber übernimmt die 3 Monate Sperre des ALG wegen Aufhebungsvertrag (Voll Lohn) und die anderen 21 Monate zahlt er in einer Einmalzahlung den Ausgleich zwischen ALG und Voll Lohn (Abfindung).
...

Und da liegt schon der nächste Denkfehler:
1. Bei 24 Monaten Anspruch und Aufhebungsvereinbarung erhalten Sie von der AA 12 Wochen Sperre (AA rechnet in Tagen <> 3 Monate!) UND die Anspruchsdauer wird um 25% auf 18 Monate gekürzt. Das heißt, Sie bekommen 12 Wochen kein ALG und danach nur noch 18 Monate lang ALG !
Inwiefern Sie für die 12 Wochen Sperre sich selbst versichern müssen, sollten Sie vorab mit der AA klären! Ab Ende ALG haben Sie noch 3 Monate, in denen Sie sich selbst KV/PV versichern müssen und sich freiwillig RV versichern dürfen.

Das könnten Sie umgehen durch ein privates Dispositionsjahr (siehe rentenfuchs.de), dadurch entfällt Sperre und Kürzung der Anspruchsdauer. Sie könnten sich freiwillig mit Maximalbeiträgen versichern und danach 24 Monate ALG bekommen (incl. der DRV Beiträge).

2. Die Rentenbeiträge der AA werden wohl niedriger sein, als die AG Beiträge - was Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat.

3. Verhandeln Sie, daß der AG nicht nur 3, sondern die fehlenden 6 Monate ALG Bezug ausgleicht plus die zusätzliche KV/PV/RV-Beiträge!
Bedenken Sie, daß diese Ausgleichszahlungen die Abfindung und somit die Steuern erhöht.

4. Prüfen Sie, ob ggf. eine Abschlagsausgleichszahlung für eine vorgezogene Rente mit 63 (!) vom AG ganz oder zumindest teilweise übernommen wird. Die ist zur Hälfte steuerfrei, die andere Hälfte kann im Rahmen der Altersvorsorgehöchstbetrags ggf. steuerwirksam werden. Arbeitslos können Sie sich dann trotzdem melden und bis zur besonders langjährigen Rente warten.

5. Bedenken Sie auch, daß 'ohne Abschläge' nicht heißt, Sie bekämen dieselbe Rentenhöhe wie bei der echten Altersrente. Ihnen fehlen auf jeden Fall die Monate Beitragszahlungen, die Sie früher gehen (erst recht bei Rente mit 63). Sie müssen lediglich keine 'extra Strafe' zahlen.

Natürlich sind das alles nur Tipps und Hinweise auf verschiedene Optionen und ohne Gewähr ...

von
ThomasR

Zitiert von: Rolf
Danke erstmal für die Antwort .

Zum Beitrag "Bedenken Sie aber auch, daß Sie dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stehen müssen und entspr. Bemühungen vorweisen müssen ..."

da muß ich mir noch etwas einfallen lassen ,mit 62 hat man schon einiges an Wehwehchen .
Da meine Firma das schon bei über 50 Mann so praktiziert hat wie oben geschildert, und ich auch schon mehrere in "Ruhestand" gegangene Kollegen getroffen habe ,die mir sagten das bisher kein Interesse an eine Arbeitsvermittlung 62 bis- Jähriger bestand ,denke ich das ist ein gesunder Übergang nach 46 Jahren Arbeit.

Im Prinzip richtig, allerdings verändert sich gerade seit Corona alles - in allen Branchen werden qualifizierte Mitarbeiter gesucht, weil nichts oder nichts Brauchbares für den AG zu finden ist.
Da liegen heutzutage auch schon mal die Prioritäten auf den Tugenden der Baby-Boomer und gar nicht mal so sehr auf den Fachbereichserfahrungen.
Oder wie ein Ex-Kollege mit ähnlichem 'Problem' sagte: "Ich habe alles falsch gemacht in der Bewerbung und wurde prompt eingeladen". ;-)

von
ThomasR

Zitiert von: Rolf

Guten Tag ,und Danke für die Antwort

Kurzform :

46 Jahre gearbeitet bis 9/2023 dann 2 Jahre Arbeitslos bis 9/2025
dann Rentner für besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge.

Kurzform:
Machbar, außer
- 18 Monate ALG statt 24 bei Aufhebungsvertrag und
- vorgezogene Rente ist niedriger als Altersrente wegen fehlenden Beiträgen bis dahin.

von
Rolf

Zu.
Kurzform:
Machbar, außer
- 18 Monate ALG statt 24 bei Aufhebungsvertrag und
- vorgezogene Rente ist niedriger als Altersrente wegen fehlenden Beiträgen bis dahin.

Wow ,erstmal Danke für die vielen Hinweise.

Zu 1

Weshalb jetzt von 24 Monaten plötzlich nur noch 18 überbleiben sollen, ist mir ein Rätsel ,das 3 Monate evtl. eine Sperre eintreten kann, ist mir bekannt ,das wären aber dann trotzdem 21 Monate Arbeitslosengeld zahlen .
Natürlich unter der Bedingung nicht vermittelbar ,Umschulung ,Krankheit .

Alles ist mit Fachanwälten der Firma und Fachanwälten vom Betriebsrat genauestens aufgesetzt und ausgearbeitet worden.
Kein einziger hat bisher je eine Einladung vom Arbeitsamt zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit bekommen ,und das schon seid einem Jahr (voriges Jahr ging das so bei uns los).
Das wird auch zum Teil daran liegen das wir unsere Produktion weltweit verlagern /im Umbruch sind und Bereiche schließen wo praktisch der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz ersatzlos verliert.
Und dann gibt es auch keine Sperre .
Finanziell bin ich abgesichert ,ich bin nur zu geizig die Rente mit 63 und Abschlägen zu nehmen ,und gesundheitlich bin ich
soweit angeschlagen das ich sage bis hier hin und nicht weiter .

Ich habe seid Ende letzten Jahres bei der Berufsgenossenschaft eine evtl. Berufserkrankung angezeigt ,die Unterlagen habe ich jetzt dazu hier liegen (12 Seiten ) bis ich dort etwas erreiche bin ich schon längst Rentner ,was will ich dann damit ?

Zu 2

Rente mit 63 und Abschläge (12,6 % ) ,ist immer noch niedriger als
Vollrente mit voriger Arbeitslosigkeit nach 46 Arbeitsjahren.

von
Rentenfan

Zitiert von: Rolf
Zu.
Kurzform:
Machbar, außer
- 18 Monate ALG statt 24 bei Aufhebungsvertrag und
- vorgezogene Rente ist niedriger als Altersrente wegen fehlenden Beiträgen bis dahin.

Wow ,erstmal Danke für die vielen Hinweise.

Zu 1

Weshalb jetzt von 24 Monaten plötzlich nur noch 18 überbleiben sollen, ist mir ein Rätsel ,das 3 Monate evtl. eine Sperre eintreten kann, ist mir bekannt ,das wären aber dann trotzdem 21 Monate Arbeitslosengeld zahlen .
Natürlich unter der Bedingung nicht vermittelbar ,Umschulung ,Krankheit .

Alles ist mit Fachanwälten der Firma und Fachanwälten vom Betriebsrat genauestens aufgesetzt und ausgearbeitet worden.
Kein einziger hat bisher je eine Einladung vom Arbeitsamt zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit bekommen ,und das schon seid einem Jahr (voriges Jahr ging das so bei uns los).
Das wird auch zum Teil daran liegen das wir unsere Produktion weltweit verlagern /im Umbruch sind und Bereiche schließen wo praktisch der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz ersatzlos verliert.
Und dann gibt es auch keine Sperre .
Finanziell bin ich abgesichert ,ich bin nur zu geizig die Rente mit 63 und Abschlägen zu nehmen ,und gesundheitlich bin ich
soweit angeschlagen das ich sage bis hier hin und nicht weiter .

Ich habe seid Ende letzten Jahres bei der Berufsgenossenschaft eine evtl. Berufserkrankung angezeigt ,die Unterlagen habe ich jetzt dazu hier liegen (12 Seiten ) bis ich dort etwas erreiche bin ich schon längst Rentner ,was will ich dann damit ?

Zu 2

Rente mit 63 und Abschläge (12,6 % ) ,ist immer noch niedriger als
Vollrente mit voriger Arbeitslosigkeit nach 46 Arbeitsjahren.

Das ist zwar keine Frage für ein Rentenforum, aber bei Kündigung sollten Sie Sperrzeit und Kürzung des ALG1 Anspruchs auseinander halten.
Der Anspruch wird bei Sperrzeiten von 12 Wochen um 1/4 gekürzt.
§148 SGB3 Abs 1 Satz 4. und §159 SGB3 regeln die Gründe für Sperrzeiten.
Das können Ihnen Betriebsrat und Anwalt am besten erläutern können.

von
ThomasR

Zitiert von: Rentenfan
...

Das ist zwar keine Frage für ein Rentenforum, aber bei Kündigung sollten Sie Sperrzeit und Kürzung des ALG1 Anspruchs auseinander halten.
Der Anspruch wird bei Sperrzeiten von 12 Wochen um 1/4 gekürzt.
§148 SGB3 Abs 1 Satz 4. und §159 SGB3 regeln die Gründe für Sperrzeiten.
Das können Ihnen Betriebsrat und Anwalt am besten erläutern können.

Ja, das Problem ist nur, daß das im Ernstfall in der Firma meist auch keiner so sicher weiß, vor allem nicht mit der Verkürzung - ist aber tatsächlich so.
Jedenfalls ist es so, daß bei einem Aufhebungsvertrag der Job 'freiwillig' aufgegeben wird (sonst müßte man eine betriebsbedingte Kündigung abwarten) und deshalb eine Sperre von 12 Wochen verhängt wird. Die Verkürzung der Anspruchsdauer kommt dazu.

von
W°lfgang

Zitiert von: ThomasR
- 18 Monate ALG statt 24 bei Aufhebungsvertrag

Hallo Thomas,

Quelle/gesetzliche Regelung?

Kenne auch AG vor Ort, die via Auflösungsvertrag + Abfindungen betriebsbedingten (sozialverträglich) Beschäftigungsabbau betreiben (und sich dabei von darauf spezialisierten Firmen rundum beraten lassen) ...von einer Verkürzung der max. ALG-Bezugsdauer 24 auf 18 Mon. ist mir nichts bekannt - Nichtwissen heißt ja nicht, dass es diese gesetzlichen Einschränkungen nicht gäbe ;-)

@Rolf: "Ich habe seid Ende letzten Jahres bei der Berufsgenossenschaft eine evtl. Berufserkrankung angezeigt ,die Unterlagen habe ich jetzt dazu hier liegen (12 Seiten ) bis ich dort etwas erreiche bin ich schon längst Rentner ,was will ich dann damit ?"

Nun, eine mögliche UV-Rente wäre kein Schaden. Günstigenfalls erhalten Sie die quasi ontop zu Ihrer Altersrente, ggf. wird ein Teil davon/die ganze UV-Rente auf die Altersrente angerechnet. Irgendwo bleibt hier immer noch ein Vorteil über ...keine KV/Beiträge auf UV-Rente, keine Steuern auf die UV-Rente.

Gruß
w.
PS: Inhaltlich/fachlich ist das einer der besten Beiträge/Antworten/Hinweise aller Beteiligten, die ich die letzten Jahre gelesen haben!! ...hmm, @Experte fällt ein bisschen ab, der reitet ja auch nur das kleine 'Renten-Pony', statt den Vollblut-Araber *g

von
Rolf

Ein großes Dankeschön an alle die sich die Zeit genommen haben hier zu antworten.

Also eins nehme ich jetzt auf jeden Fall mit ,aufpassen das ich keine Kürzung der 24 Monate bekomme bzw. Sperrzeit.
Eigentlich ist doch jeder Monat Arbeitslosigkeit bis zur Rente ein höherer Gewinn ,als mit 63 und 12,6 % Abschlag.

Mein angestrebtes Ziel war ja eigentlich Rente mit 63 und Abzüge ,damit würde ich auch locker klarkommen (finanziell gemeint )

Was ich auf keinen Fall mehr länger machen möchte ist ,warten bis es mir schlechter geht ,und sich ständig mit nachrückenden jüngeren Mitarbeitern bei der Arbeit messen ,bei uns gibt es keine Rücksicht auf Alte von Seite der Arbeitgeber ,entweder man schafft es oder man geht ,geht man zum Arzt verändert sich am Ende nur der "Kündigungsgrund " .

Das viel zitierte brauchen der Alten kann ja stimmen, aber das die Alten im Gegenzug ruhig etwas weniger machen sollten gegenüber jüngeren ist nicht damit gemeint und wird schamlos ausgenutzt .

Vor allem wenn Zeitarbeit Nehmern vorgegaukelt wird ,wenn die Alten weg wären hättet ihr eine Chance auf Festanstellung .
Da ist gegenseitiges Leben schwermachen vorprogrammiert .

von
Paul

Zitiert von: W°lfgang
Zitiert von: ThomasR
- 18 Monate ALG statt 24 bei Aufhebungsvertrag

Hallo Thomas,

Quelle/gesetzliche Regelung?

Kenne auch AG vor Ort, die via Auflösungsvertrag + Abfindungen betriebsbedingten (sozialverträglich) Beschäftigungsabbau betreiben (und sich dabei von darauf spezialisierten Firmen rundum beraten lassen) ...von einer Verkürzung der max. ALG-Bezugsdauer 24 auf 18 Mon. ist mir nichts bekannt - Nichtwissen heißt ja nicht, dass es diese gesetzlichen Einschränkungen nicht gäbe ;-)
*g

Hallo,

die Verkürzung der ALG Bezugsdauer bei einer Sperre von 12 Wochen findet sich im § 148 SGB III.

MfG

von
Rentenfan

Es gibt dazu ein recht gutes Merkblatt für Arbeitslose von der AA

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba015368.pdf
Kapitel 6 handelt von der Sperrzeit

Ausserdem gibt es zur Anspruchsdauer §148 SGB3 eine fachliche Anweisung

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-148_ba015155.pdf

genauso zum Thema Sperrzeiten § 159 SGB3 eine fachliche Anweisung

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba015166.pdf

von
W°lfgang

Zitiert von: Rentenfan
Es gibt dazu ein recht gutes Merkblatt für Arbeitslose von der AA

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba015368.pdf
Kapitel 6 handelt von der Sperrzeit

Ausserdem gibt es zur Anspruchsdauer §148 SGB3 eine fachliche Anweisung

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-148_ba015155.pdf

genauso zum Thema Sperrzeiten § 159 SGB3 eine fachliche Anweisung

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba015166.pdf

THX @Rentenfan,

das ist ja mal geschmolzen Butter bei die Fische :-)

159.1.2.1.1 scheint die Lösung zu sein.

Gruß
w.

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