Guten Tag ,ich bräuchte vorab bitte mal jemanden der mein Vorhaben zur "Rente für besonders langjährig Versicherte " auf Fehler /Denkfehler durchschaut .
-Geb. 09.02.61
-Sept.1967 - 1977 Schule
-Sept.1977 - Sept.1979 Lehre
Seid 1977 - jetzt ununterbrochen gearbeitet nie Arbeitslos ,bin immer noch in Lohn und Brot .
Rentenauskunft /Konto geklärt i.O.
Daten der Rentenerklärung :
Bezug der Regelaltersrente ab 9/2027 (66 Jahre + 6 Monate)
Rente für besonders langjährig Versicherte ab 9/2025 (64 + 6 Monate)
Frühestmöglicher Rentenbeginn mit Abschlägen ab 3/2024 (63 Jahre)
Mein Arbeitgeber will die Firma verjüngen und spricht uns ältere Mitarbeiter mit einem Angebot seinerseits an.
Als fast 62 Jähriger stehen mir 24 Monate Arbeitslosen Geld I zu ,laut meiner Rentenauskunft kann ich mit 63 und 12,6 % in Rente gehen.
Mir wird aber angeboten ab 01.09.2023 in Arbeitslosengeld I zu gehen, bis zum 01.09.2025 Rente für besonders langjährig Versicherte (64 + 6 Monate).
Mein Arbeitgeber übernimmt die 3 Monate Sperre des ALG wegen Aufhebungsvertrag (Voll Lohn) und die anderen 21 Monate zahlt er in einer Einmalzahlung den Ausgleich zwischen ALG und Voll Lohn (Abfindung).
Ich habe ja im Sept.2023 schon 46 Arbeitsjahre voll .
Meine Frage zielt weniger auf das Finanzelle meines Arbeitgebers ,eher ob ich 09.2025 dann mit den 24 Monaten (ALG I) als Überbrückung ohne Abzüge in Rente kann .
Danke