Hallo Aufstocker,
die von Ihnen genannte Differenz kann nicht einfach so aufgestockt werden.
Sollte für Sie die von KSC genannte Ausgleichszahlung für Abschläge in Betracht kommen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger. Dieser kann Ihnen eine Auskunft über Höhe des Beitrags, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte, erstellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung