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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Rainer12.07.2021 | 22:06
98 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam, ich bin Jahrgang 1958, habe 47 Beitragsjahre und könnte am 01.06.2022 die Rente mit 63 für die besonders langjährig Versicherten beantragen. Ist es für diese Rente (Rentenkürzung) schädlich, wenn ich meinen Arbeitsplatz vorzeitig wegen gesundheitlicher Probleme ( Tinnitus durch Gehörsturtz) selbst kündige. Haben Sie vielleicht ein Information? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rainer,

User „Siehe hier“ hat Ihnen bereits die gewünschten Informationen und Hinweise gegeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 13.07.2021 | 00:10
Sofern Sie tatsächlich VOR einer daraus resultierenden Arbeitslosigkeit die 47 Beitragsjahre erfüllt haben, beeinflusst es die Rente nicht in Bezug auf eine Kürzung. Diese kann dann ab Juni 2022 wie gewünscht ungekürzt bezogen werden. (24 Monate ALGI direkt vor dem Rentenbeginn werden für die 45 notwendigen Jahre nicht mitgezählt, wobei es Ausnahmen gibt, die aber bei Eigenkündigung irrelevant sind) Zu beachten wäre dann aber natürlich, dass für die letzten Monate, die mit ALG I (?) überbrückt werden, es dann aber etwas geringere Beitragszahlungen ergibt. Und dass evtl. eine Sperre für das ALG entsteht, was aber bei einer durch Krankheit begründeten Kündigung auch entfallen kann > nähere Informationen hierzu bei der Agentur für Arbeit. Die Differenz durch ALGI können Sie sich anhand einer Proberechnung in/nach einem Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen DRV auch konkret ausrechnen lassen.
Raineram 13.07.2021 | 13:05
Sehr geehrtes Expertenteam, vielen Dank für Ihre Information. Mit freundlichen Grüßen Rainer
Deutsche Rentenversicherung
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