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Zur Experten-Antwort springenHallo Helga,
bezüglich Ihrer Rente müssen Sie - bis auf die bereits erwähnte Hinzuverdienstgrenze - nichts weiter beachten. Die Hinzuverdienstgrenze muss auch nur bis zu Ihrer Regelaltersgrenze eingehalten werden.
Wenn Ihr Minijob versicherungspflichtig ist, erhöht sich regelmäßig (einmal im Jahr) Ihre Rente durch die Beiträge.
Viele Grüße
ca. 4 EUR pro Monat dann übrigens!!! Abgesehen davon, dass @Helga damit auch evtl. eigene Ansprüche auf Zipperleinrente = noch keine 66+ und dennoch vorzeitig nicht mehr selbst erwerbsfähig aufrecht erhält... Mal @W°lfgangs vorgeschlagene Bettgarniturenwechselaktionen außen vor gelassen. Auch wenn man mit 4x12 bestimmt etwas bessere Garnituren erhält als für nur 4/12 auf der ButterbeidieFischeFahrt ;-)boah, da muss ich erst 66+2 werden, um diese Minierhöhung zu bekommen(glaube 4,50 € pro Jahr ?)....da geht noch der Abzug der KV/PV runter, dann sind es aber immer noch 4 € für 1 Jahr voller Minijob. Ab Regelaltersgrenze weiter Minijob rechnet/amortisiert sich das aber ganz anders/viel positiver ...schon nach 4 Jahren ist die eigene Beitragszahlung wieder im Portemonnaie - das mein ich nicht mal ironisch ...ist tatsächlich ein gutes Geschäft!! @Helga, durchhalten, wenn der ältere Beiwohner mal kalt ist, sind Sie mit Ihrer weiter steigenden Rente die Queen der 'Butterfahrten' im Kampf um die Best-Preis(Abzocke)Rheumadecken für unterkühlte RenterInnen ...Sie habens dann ja, dank des Minijobs und der Mehrrente, oder investieren es in 17 Jahre jüngere Bettgarnitur ;-)) Gruß w.
Vielen Dank, für die Ergänzung.Wenn Ihr Minijob versicherungspflichtig ist, erhöht sich regelmäßig (einmal im Jahr) Ihre Rente durch die Beiträge.Ergänzend/da so nicht richtig von der Ausgangsfrage: Bei einer vorgezogenen Altersrente - und keinem neuen Versicherungsfall vorher - werden erst mit Erreichen der Regelaltersrente (nicht jedes Jahr), die bis dahin erzielten zusätzlichen erworben Beiträge/Entgeltpunkte aus Minijob /Pflegetätigkeit /'normaler' Beschäftigung /freiwilliger Versicherung /was auch immer ...DANN ERST obendrauf gepackt, erst anschließend/nach Regelaltersgrenze 1x im Jahr zum 01.07. Gruß w.
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