Hallo,
ab 2023 fällt ja die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrente weg. Daher möchte ich nach 45 Jahren in Rente gehen, aber weiter ungefähr die 1/2 Stundenzahl weiterarbeiten.
Wie wird das versteuert? Und fallen dann wieter Rentenversicherungsbeiträge auf das Einkommen an?
Freu mich auf Ihre Antwort!
Viele Grüße Annette
10.11.2022, 15:31
von
Annette
10.11.2022, 15:53
von
Klugpuper
Weiterhin RV-Pflicht bis Erreichen Regelaltersgrenze, Steuern sind eine andere Baustelle.
10.11.2022, 16:00
Experten-Antwort
Hallo Anette,
solange die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, müssen Sie aus einer Beschäftigung neben Ihrer vorgezogenen Altersrente weiterhin Rentenversicherungsbeiträge leisten.
Sie müssen auch Steuern zahlen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Finanzamt.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung