Hallo ich kann seit 02.20 die Rente für besonders langjährige Versicherte bekommen.also 02.22 offizieller Rentenbeginn.
Kann ich dieses Jahr den Rentenantrag auf 01.21 Rückdatieren ?
Viele Dank für die Antwort
Hubert
Hallo ich kann seit 02.20 die Rente für besonders langjährige Versicherte bekommen.also 02.22 offizieller Rentenbeginn.
Kann ich dieses Jahr den Rentenantrag auf 01.21 Rückdatieren ?
Viele Dank für die Antwort
Hubert
Hallo,
meine Frage wie lange kann ich die Rente rückwirkend beantragen.
3 Monate? Ab welchem Termin für besonders langjährige war .02.20
Reguläre Rente 02.22 Geb.Jahr 04.56.
Kann ich heute Rentenbeginn noch zum 1.Jan 2021 beantragen.
Danke
Das sollte bis zum 31.03. noch funktionieren......
Ich setzt dabei voraus dass 45 Jahre voll sind und Sie 2021 maximal 46060 € bis zum Regelalter zuverdienen werden..
Ergänzend:
Ist so nicht Voraussetzung für einen/diesen rückwirkenden Rentenbeginn.
Gruß
w.
Der frühestmögliche Rentenbeginn ist schon lange vorbei, warum sollte bei einer abschlagsfreien Rente der Rentenbeginn in der Vergangenheit liegen?
Nach meinem Rechtsverständnis ist eine Rückdatierung in diesem Fall nicht möglich. §99 abs. 1 SGB VI ist wohl die
heranzuziehende Norm. Damit ist ein Rentenbeginn zum 01.03. möglich, wenn der Antrag noch bis zum 31.03. gestellt wird.
Hallo Hubert!
In Ihrem Fall ist eine rückwirkende Rentenbeantragung dann möglich, wenn innerhalb von drei Monaten nach dem Vorliegen der Voraussetzungen erstmalig diese Rente beantragt werden konnte, bei einer Altersrente ab 02/2020 also auch bis 05/2020.
Ab dem darauf folgenden Monat ist dann nur noch ein Rentenbeginn zum Antragsmonat möglich und nicht mehr rückwirkend, sie die Antwort von "Rimini".
Sie geben an, dass Sie beabsichtigen, einen Hinzuverdienst zu der Rente erzielen zu wollen (oder beziehen tatsächlich Hinzuverdienst, die Höhe ist innerhalb des Hinzuverdienstrahmens egal), dann funktioniert das mit dem Rentenbeginn 01.01.2021 bei Antragstellung bis zum 31.03.2021 noch. Insofern ist die Antwort von KSC richtiger als die von Rimini und senf-dazu.
Siehe https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0099.html
Der Sinn hinter dieser Hinzuverdienstgeschichte erschließt sich mir zwar nicht (zumal es ja sogar ausreicht, wenn man einen Hinzuverdienst lediglich beabsichtigt - dies eröffnet "Gestaltungsspielraum"...), ist aber scheinbar so gewollt.
Die User KSC und Wolfgang haben - natürlich - Recht, die abschlagsfreie Rente kann bis zum 31.03.2021 noch rückwirkend zum 01.01.2021 beantragt und bewilligt werden.
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