Hallo svenk78,
die Rente aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung erhalten Sie unabhängig von Ihren Pensionsansprüchen ausbezahlt. Eine Anrechnung der Rente kann allerdings bei Ihren Versorgungsbezügen erfolgen, wenn eine bestimmte Höchstgrenze überschritten wird. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von der Stelle, die für Ihre Pensionszahlungen zuständig ist.
Hinsichtlich der Zeiten in Frankreich empfehlen wir Ihnen die unter diesen Link aufrufbare Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_frankreich.html.
Dort finden Sie auch die zuständigen Ansprechpartner in Deutschland und Frankreich.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung