Hallo
werden geleistete Rentenabschläge mit Sonderzahlungen auch bei der Berechnung der EM-Rente berücksichtigt?
Werden die EP pro Jahr bei der Zurechnungszeit dadurch höher?
Vier Jahre vor dem Bezug von EM-Rente werden die EP bei der Berechnung der Zurechnung-EP nicht berücksichtigt, wenn wegen Krankengeldbezug die Jahres EP geringer als der Durchschnitt sind. Gleichen diese Rentenabschläge diese "niedrige Krankengeld-EP" auch aus?
Danke.