Hallo Dieter,
Ihr Fragen betreffen leider nicht das Rentenrecht, so dass wir Ihnen keine Auskunft geben können.
Bezüglich der Krankschreibung müssen Sie mit Ihrem Arzt sprechen. Vielleicht wurde nur das Kreuz in der Bescheinigung falsch gesetzt. Andernfalls wäre die Krankenkasse ihr zuständiger Ansprechpartner.
Bezüglich der Abmeldung Ihrer Beschäftigung müssen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auseinandersetzen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung