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Experten-Antwort

Rentenantrag zurückziehen

von Manfred F.13.09.2021 | 13:06
2127 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe einen Antrag auf Altersrente mit 63 Jahren (mit Abzügen) gestellt. Ich habe noch keinen Rentenbescheid erhalten. Aus persönlichen Gründen möchte ich den Antrag wieder zurückziehen. Wie mache ich das? (Ich hatte den Antrag online gestellt.)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Manfred F.,

den Ausführungen von W. schließen wir uns an. Sie sollten jedoch rasche handeln, um unnötigen Zeitverlust zu vermeiden.

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3 Antworten

W°lfgangam 13.09.2021 | 20:12
Hallo Manfred F., kein Problem/ein 1-Zeiler ohne Begründung reicht schon: - schriftlich - Fax - De-Mail - wieder Online unter Nutzung des Vordrucks S8003 <- Hinweise/Mitteilungen an Ihre DRV. - Sie können natürlich auch ins nächste Rathaus oder die DRV-Beratungsstelle latschen, die das via 'Vermerk' aufnimmt und schriftliche oder digital zur Hauptverwaltung DRV weiterleitet. Gruß w.
RAam 14.09.2021 | 16:21
In Ihrem eigenen Interesse und auch im Interesse der Mitarbeiter der Rentenversicherung, wäre es natürlich sinnvoller, sich v o r einem Rentenantrag zu überlegen, wann der Rentenbeginn sein soll.
W°lfgangam 16.09.2021 | 20:50
Ergänzend: Es kommt _gelegentlich_ vor, dass sich Versicherte nach Rentenantrag 'umentscheiden', den zunächst gewählten Rentenbeginn neu zu wählen: - aktuell, die hohe Hinzuverdienstgrenze/Weiterarbeit - vorher nicht bekannt - lukratives Angebot des AG bei Weiterbeschäftigung = mehr Kohle im Portemonnaie, oder/auch damit verbunden geringerem Rentenabschlag - oder sogar ohne Abschlag für die paar Monate Mehrarbeit - mehr Urlaub/Weihnachtsgeld bei Weiterbeschäftigung über Datum xx.yy.zzzz hinaus - ich mag meinen Job einfach noch ein paar Monate länger/der Ekelboss ist endlich weg - und das Rentenplus nehme ich gerne mit Insofern ist keine Kritik an den Antragsteller notwendig, wenn er/sie/es sich nach Antragstellung für einen/späteren Rentenbeginn mit neuen Erkenntnissen dafür entscheidet. Mehrarbeit für antragaufnehmende Stellen/DRV? ...nun, diese im Bereich der niedrigschwelligen 'Fallzahlen' liegenden 'Neuorientierten' werden in der verkürzten Kaffeepause weggeatmet und so - zu ihrem rein rechtlichen Anspruch der freien/ggf. optimierten/späteren Wahl - unterstützt, ohne Hintergedanken/*Scheiß Mehrarbeit = hier gilt schlicht 'Dienstleisterqualität' ;-) Gruß w.
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