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Experten-Antwort

Rentenaufstockung und Verfall der Witwenrente bei Beamten(innen)

von Rudi Ratlos25.10.2020 | 12:31
279 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich wollte eine ältere Frage zu dem Thema Rentenaufstockung noch einmal konkretisieren. Ich bin Selbstständig und habe bisher nur 30 Monate in die gesetzliche Rente einbezahlt (alter 65 Jahre, 2 Monate) Ich könnte jetzt für die Jahre 2020, 2021 und 2022 die fehlenden Monate mit dem Höchstsatz nachzahlen. (ca. 14.400,--. Pro Jahr) und würde dann ab ca. Juli 2022 Rente beziehen können. Das wirkt sich ja in zweierlei Hinsicht steuerlich günstig aus. Ich könnte in der Nachzahlungsphase die eingezahlten Beiträge voll steuerlich absetzten, und würde auf Grund meines Geburtsjahres (1955) nur ca. 84% der Einkommensteuer auf diese Rente zahlen. Mein Problem ist, was passiert, wenn ich nach kurzer Zeit versterbe, und meine Frau (die ab 2023 als Beamtin in Rente geht) daraus keine Witwenrente beziehen kann, weil ihre Rente bei ca. 2000,-- Euro Brutto liegt. (über dem Freibetrag von glaube ich ca. 1000,--/Monat) Ist das eingezahlte Geld dann weg ?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rudi Ratlos,

bei der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes (Witwenrente aus dem System der Deutschen Rentenversicherung) wird die Beamtenpension (Ruhegehalt) berücksichtigt. Das Bruttoruhegehalt wird grundsätzlich pauschal um 25 % (derzeitiger Stand) gekürzt und vom errechneten Betrag der Freibetrag (aktuell 902,62 Euro) abgezogen. Der den Freibetrag übersteigende Betrag wird dann zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Bei einer angenommenen Beamtenpension Ihrer Frau in Höhe von 2.000 Euro ergibt sich daher zum jetzigen Zeitpunkt folgende Berechnung:

Pension 2.000 Euro minus 25 % = 1.500 Euro minus Freibetrag in Höhe von 902,62 Euro = 597,38 Euro.

Von diesen 597,38 Euro werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet, also 238,95 Euro.

Sofern Sie vor dem 1.1.2002 geheiratet haben, beträgt die Witwenrente 60 % Ihrer eigenen Versichertenrente. Ihre eigene Versichertenrente müsste daher mindestens ca. 400 Euro betragen, damit die daraus errechnete Witwenrente (400 Euro x 60 % = 240 Euro) den oben errechneten Betrag (238,95 Euro) übersteigt und damit eine Witwenrente zur Auszahlung kommen könnte.

Die von Ihnen in Erwägung gezogene Einzahlung von 14.400 Euro für 12 Monate ergibt derzeit eine monatliche Rente von 65,28 Euro für dieses eine Jahr der Beitragszahlung.

Nachdem nicht bekannt ist, in welcher Höhe bereits Beiträge (für 30 Monate) vorhanden sind, lässt sich die Höhe Ihrer Versichertenrente nicht korrekt berechnen. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen hierzu eine genauere Berechnung erstellen zu lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rudi Ratlos,

sofern Sie und Ihre Frau vor dem 1.1.2002 geheiratet haben, ergibt sich folgende Berechnung:

Beamtenpension 2.000,00 Euro minus 43.6 % = 1.128,00 Euro minus Freibetrag in Höhe von 902,62 Euro = 225,38 Euro.

Hiervon werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet, also 90,15 Euro.

Ausgehend von einer Witwenrente in Höhe von 240,00 Euro (400,00 Euro x 60 %), würden 149,85 Euro (240,00 Euro minus 90,15 Euro) ausgezahlt werden können.

Derzeit beträgt der monatliche Höchstbeitrag für die freiwillige Versicherung 1.283,40 Euro. Für die noch fehlenden 30 Monate würde sich ein (derzeitiger) Gesamtbetrag von 38.502 Euro ergeben. Allerdings wird die Beitragshöhe jährlich angepasst.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Exitusam 25.10.2020 | 12:51
Ja, weg!
no risk - no funam 25.10.2020 | 12:56
Sterben sollte sie lieber nicht vorzeitig. Die Beamtenversorgung Ihrer Ehefrau würde dazu führen, dass bei einer Witwenrente nur das sogenannte Sterbevierteljahr ausgezahlt werden würde. Nach Ablauf des Sterbevierteljahres würde die Einkommensanrechnung greifen, was -wenn die Beamtenversorgung über dem Freibetrag liegt/ wovon auszugehen ist- zu einer Kürzung/ bzw. kompletten Ruhen des Rentenanspruchs führen würde. Das von Ihnen einzuzahlende Geld landet ja nicht auf einem Sparkonto, sondern wird im Umlageverfahren als Rente an die dann aktuelle Rentnergeneration ausgezahlt. Deshalb: - bei vorzeitigem Tod kein Rückzahlungsanspruch eines eingezahlten Kapitals.
Schadeam 25.10.2020 | 18:25
Aktuelle Test zeigen dass die Einzahlungen bei der DRV derzeit günstiger sind als bei Privaten wenn man das eingezahlte Kapital in eine Monatsrente laufen lässt. Bei privazer KV gibts noch den Beitragszuschuss von 7,85% der Rente obendrauf. Bei baldigem Tod wäre die Zahlung kaum rentabel weil die Witwe wohl nicht viel bekommt. Wenn Sie alt werden aber eine gute Option. Ihre Risikoabwägung, die Sie mit anderen Anlagen vergleichen müssen...
Icham 25.10.2020 | 19:45
Hallo. Ist ja nicht alles weg. Wenn die Ehefrau 4000 Pension bekommt liegt sie etwa 3000 über der Grenze. Von den 3000 werden 40% = 1200 angerechnet. Bleiben 800 von Ihrer Witwenrente. Wenn die Ehefrau zuerst stirbt wird Ihre eigene Rente nicht angerechnet auf das Witwergeld. Sie bekommen das Witwergeld ohne Anrechnung.
W°lfgangam 26.10.2020 | 19:42
Ergänzend: Zunächst ist die Experten-Schätzung von max. 400 € bei Ihrer Rente ganz gut, allerdings nur dann, wenn Sie für die 30 bisherigen Beitragsmonate auch Einkünfte im Rahmen der BBG ab 2003 hatten ...sonst wird's vielleicht ein Hunderter oder mehr weniger. > Rudi Ratlos: meine Frau (...Beamtin...) ... ihre Rente bei ca. 2000,-- Euro Hier ist zu hinterfragen, ob das die Brutto-Pension ist. > Experte: Das Bruttoruhegehalt wird grundsätzlich pauschal um 25 % (derzeitiger Stand) gekürzt Bei 'neuem' Recht - sofern noch 'altes' Hinterbliebenenrentenrecht gilt (@Rudi Ratlos ist immerhin vor 1962 geboren, und wenn die Eheschließung auch vor 2002 liegt, passt dass), werden sogar 43,6 % von der Brutto-Pension abgezogen und dann am Freibetrag von 902 € gemessen. Sollten die 2000 € Brutto-Pension passen und realistisch die Rudi-Ratlos-Rente bei nur 300 € liegen, wären die für 3 Jahre gezahlten max. Beiträge von aktuell 46500 € schon nach rd. 25 Jahren Witwenrentenbezug (fiktiver Tod heute) wieder zuhause, rein 'brutto' gesehen ;-). Eine etwaige noch zu zahlende Altersrente an @Rudi Ratlos wäre entsprechend dieser Laufzeit UND seiner Steuerboni für die 3 Jahre Beitragszahlung auch in die Waagschale zu werfen/verkürzt die Amortisationsphase ggf. enorm. TIPP: Renten-, Steuer- und Pensionsdaten gilt es hier zu kombinieren, dann die 'Wette' aufs beiderseitige Erleben platzieren, da ist ein Renten-Forum jenseits Rentenaussagen + wohlmeinenden Hinweisen raus aus der Prognose. Gruß w.
Rudi Ratlosam 28.10.2020 | 10:25
Vielen vielen Dank an Alle für die schnellen und präzisen Antworten auf meine Frage. Das ist ein tolles Forum für Rentenfragen, perfekt.
Rudi Ratlosam 28.10.2020 | 10:25
Vielen vielen Dank an Alle für die schnellen und präzisen Antworten auf meine Frage. Das ist ein tolles Forum für Rentenfragen, perfekt.
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