Hallo Rudi Ratlos,
bei der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes (Witwenrente aus dem System der Deutschen Rentenversicherung) wird die Beamtenpension (Ruhegehalt) berücksichtigt. Das Bruttoruhegehalt wird grundsätzlich pauschal um 25 % (derzeitiger Stand) gekürzt und vom errechneten Betrag der Freibetrag (aktuell 902,62 Euro) abgezogen. Der den Freibetrag übersteigende Betrag wird dann zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Bei einer angenommenen Beamtenpension Ihrer Frau in Höhe von 2.000 Euro ergibt sich daher zum jetzigen Zeitpunkt folgende Berechnung:
Pension 2.000 Euro minus 25 % = 1.500 Euro minus Freibetrag in Höhe von 902,62 Euro = 597,38 Euro.
Von diesen 597,38 Euro werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet, also 238,95 Euro.
Sofern Sie vor dem 1.1.2002 geheiratet haben, beträgt die Witwenrente 60 % Ihrer eigenen Versichertenrente. Ihre eigene Versichertenrente müsste daher mindestens ca. 400 Euro betragen, damit die daraus errechnete Witwenrente (400 Euro x 60 % = 240 Euro) den oben errechneten Betrag (238,95 Euro) übersteigt und damit eine Witwenrente zur Auszahlung kommen könnte.
Die von Ihnen in Erwägung gezogene Einzahlung von 14.400 Euro für 12 Monate ergibt derzeit eine monatliche Rente von 65,28 Euro für dieses eine Jahr der Beitragszahlung.
Nachdem nicht bekannt ist, in welcher Höhe bereits Beiträge (für 30 Monate) vorhanden sind, lässt sich die Höhe Ihrer Versichertenrente nicht korrekt berechnen. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen hierzu eine genauere Berechnung erstellen zu lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung