Meine Frage ist, was ist die Frage?
Ja, es kennen sich einige Leute damit aus.
Sorry..da ist wohl ein Troll unterwegs der für mich Antwortet.
Wollte wissen woher die Dame jetzt
Schon weiss das mein Antrag bzw
Widerspruch abgelehnt wird.Gruß Heinz
Hallo Heinz B,
das hätten Sie aber doch die Dame gleich direkt fragen können/sollen, wie sie zu dieser Äußerung kommt. Hier im Forum weiß das keiner.
Grundsätzlich gelangen die Widerspruchsunterlagen erst zum Widerspruchsausschuss, wenn die Unterlagen, die den Widerspruch begründen, für die zweite Beurteilung des 'normalen' Gutachterteams nicht ausreichend waren, um die Entscheidung zu ändern und damit dem Widerspruch abzuhelfen. Dann überprüft der Widerspruchsausschuss die Unterlagen nochmals.
Der Ausgang ist 'offen'. Der Ausschuss hat aber auch die Aufgabe, die Akte so gründlich zu überprüfen, dass die Ablehnung einer möglichen Klage vor dem Sozialgericht standhält.
Die Möglichkeit der Klage bleibt Ihnen dennoch als 'letztes Mittel' Und dann kann es immer noch sein, dass der Richter Ihren Fall anders sieht.
Pauschal kann man Ihnen also erst mal gar nicht helfen, außer Ihnen Geduld anzuraten.