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Experten-Antwort

Rentenbeginn. Gute oder schlechte Entscheidung?

von Andrea10.11.2020 | 20:59
85 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich bin seit ein paar Monaten Rentnerin. Habe Zweifel ob alles richtig gelaufen ist. Anspruch auf Rente für besonders langjährige ab 1.4.20. Aus verschiedenen Gründen war aber klar das ich bis 30.6.20 arbeite. Habe den Rentenbeginn also für den 1.7.20 geplant. Aber im vorfeld gab es eine telefonische Beratung, wo mich die Beraterin überredet hat als rentenbeginn den 1.4. zu wählen. durch den corona-hinzuverdienst ginge das problemlos und ich hätte keinerlei nachteile. das habe ich dann auch so gemacht und eine rentennachzahlung ab 1.4. erhalten. Aber jetzt habe ich entdeckt das im versicherungsverlauf nur die zeit bis zum 31.3. berücksichtigt wurde! :-( Also doch Nachteile ? Was passiert mit meinen gezahlten Rentenbeiträgen vom April bis Juni??? Habe bis 30.6. voll gearbeitet. hatte ja ursprünglich einen rentenbeginn für den 1.7. geplant. wurde ich durch die beraterin falsch beraten? wie soll ich mich jetzt verhalten? Danke für Eure Hilfe / Tipps Andrea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

die User „KSC“, „Klugpuper“ und „Ich“ haben Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

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7 Antworten

KSCam 10.11.2020 | 21:09
Die fraglichen Beiträge wirken sich -zwar nicht sofort - aber bei Erreichen des Regelalters aus, sind also nicht verloren. Die fehlen zwar momentan (und kommen erst mit Regelalter dazu), aber bedenkt man dass Sie von April bis Juni neben der vollen Rente auch den vollen Lohn bekommen haben, war die Entscheidung 100% perfekt. Das rechnet sich immer. Bedanken Sie sich lieber bei der Beraterin - die hätte eher ein Geschenk verdient als Zweifel und Kritik von Ihnen (aber nein, das wäre ja Bestechung)
Klugpuperam 10.11.2020 | 21:11
Die Entgeltpunkte, die den Beiträgen im Zeitraum 01.04. bis 30.06. entspringen, machen sich ab Erreichen der Regelaltersgrenze bemerkbar. Dann wird die noch ein wenig steigen. Aber warum hat man Ihnen nicht den 01.01.2020 als Rentenbeginn empfohlen? Das ist die Frage, die sich eher aufdrängt. Antragstellung war doch sicher vor dem 01.07.2020, oder?
Icham 11.11.2020 | 06:59
Zitat von Klugpuper anzeigenausblenden
Vermutlich, weil der Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst ab dem 01.04.2020 bestand. So wurde es jedenfalls im Eingangspost geschrieben...
Klugpuperam 11.11.2020 | 08:04
Dann vermag ich keinen Beratungsfehler zu erkennen. Der Antragsstellerin eine Rente für langjährig Versicherte mit früherem Rentenbeginn anzudienen, dass wäre grob fahrlässig gewesen.
Andreaam 11.11.2020 | 09:23
Guten Morgen, 1) In welchem § steht das meine Beiträge nach März nicht verloren gehen und ab Regelalter ausgezahlt werden ? 2) Geht das automatisch oder muss ich das beantragen ? Danke
senf-dazuam 11.11.2020 | 09:57
Moin Andrea! Das können Sie hier nachlesen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Zitat: "Nach dem ab 01.07.2017 geltenden Recht werden Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend jährlich zum 1. Juli berücksichtigt. Dabei sind für die jährliche Berücksichtigung zum 1. Juli die für das vergangene Kalenderjahr ermittelten Zuschläge maßgebend (§ 66 Abs. 3a SGB VI in der Fassung ab 01.07.2017), soweit sie nicht bereits als Zuschläge bei der laufenden Rente berücksichtigt werden (AGFAVR 3/2016, TOP 2)." Sie müssen dafür nicht jährlich neu die Rente beantragen, das sollte automatisch laufen. Prüfen Sie gerne, ob dann zum 1.7. ein über das Maß der "normalen" Rentenanpassung erhöhter Betrag gezahlt wird und fragen Sie ggf. bei dem im Rentenbescheid genannten Kontakt nach, wenn dies nicht so ist.
W°lfgangam 11.11.2020 | 17:45
Zitat von KSC anzeigenausblenden
!!! Optimal beraten, Rentenbeginn gewählt neben vollem Beschäftigungseinkommen ...hintenraus vielleicht als Antragstellerin nicht ganz genau zugehört, dass die Beiträge aus Beschäftigung 04.-06. nicht verloren sind, sondern bei Erreichen der Regelaltersrente auf die Rente oben drauf gesattelt werden. Die paar tausend € Extra-Rente neben der Beschäftigung in den 3 Monaten 'verschmerzt' den 'Verlust' des Rentenzuwachses durch die 3 Monte ganz locker bis 65+. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass - auch rückschauend betrachtet/rückwirkender Rentenbeginn - KEIN Anspruch auf andere Sozialleistungen (Kurzarbeiter-, Kranken-, Arbeitslosengeld) besteht/so dann rückgefordert wird. Sofern das für @Andrea von Bedeutung sein sollte, kontaktiert sie umgehend die nächste Beratungsstelle, um aus dieser 'Falle' via Widerspruch/99%-Teilrente, rauszukommen. Gruß w. PS: Ich weiß, solche Kombination ist sehr selten/kommt aber vor/bereits bei 'Flexi-Rente' vor- oder nachschauend bekannt - und genaue Hintergrundinformationen zum Individualfall liegen hier nicht vor. Daher gern ein Hinweis zu viel für dieses Thema :-)
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