Hallo Richard,
die Entgeltpunkte, die der Berechnung Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente zugrundeliegen, haben eine Rentenminderung/Kürzung i.H.v. 10,8 % erfahren.
Diese Kürzung werden die Entgeltpunkte auch in der anschließenden Altersrente behalten. Hierbei ist es egal, um welche Altersrente es sich handelt.
Sie können sich verschiedene Rentenauskünfte von Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern, um sehen zu können, wie hoch die jeweilige Altersrente sein wird.
Aufgrund des Besitzschutzes wird die anschließende Altersrente nicht geringer als Ihre bisherige Erwerbsminderungsrente.