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Experten-Antwort

Rentenbeiträge während Rentenbezug

von Helmut06.05.2022 | 08:49
242 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 01.12.2022 in Anspruch nehmen. Da ich jedoch im Monat Dezember 2022 noch einige Einmalzahlungen vom Arbeitgeber bekomme, möchte ich erst zum 31.12.2022 aufhören zu arbeiten. Frage: Wenn ich ab 01.12.2022 in Rente gehe - werden dann noch Beiträge von meinem Dezembergehalt gezahlt, die später (ggf. ab welchem Zeitpunkt) meine Rente erhöhen oder werden bei mir nur die Arbeitsentgelte bis einschl. November bei der Rente berücksichtigt und ich kann/darf für dann für den Dezember keine Rentenbeiträge entrichten? Zusatzfrage: Wäre es vielleicht ratsamer, die Altersrente erst ab dem 01.01.2023 in Anspruch zu nehmen, obwohl der zu versteuernde Anteil der Rente dann um einen Prozentpunkt höher liegen würde? Danke für die Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Helmut,

ein Hinzuverdienst zu Ihrer Altersrente ist ab Rentenbeginn zulässig. Da der Hinzuverdienst kalenderjährlich betrachtet wird und die Hinzuverdienstgrenze in diesem Jahr 46060 Euro beträgt, können Sie also bei Rentenbeginn 01.12.2022 im Dezember 46060 Euro verdienen und trotzdem die volle Rente erhalten.

Arbeiten Sie neben Ihrer Rente, sind Sie in dieser Beschäftigung grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Durch diese Beiträge

erhöht sich regelmäßig Ihre Rente nach Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze. Wenn Sie im November 1958 geboren sind, kommen die Beiträge, die im Dezember 2022 gezahlt werden, ab 01.12.2024 rentensteigernd hinzu.

Alternativ ist es auch möglich, als Rentenbeginn den 01.01.2023 zu wählen. Dann werden die Beiträge aus dem Dezembergehalt sofort in der Rente berücksichtigt. In diesem Fall würden Sie jedoch erst einen Monat später Ihre Rente beziehen. Den steuerrechtlichen Aspekt haben Sie bereits selbst angesprochen.

Gern können Sie sich auch individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Helmut,

wie bereits beschrieben, sind Sie bei Ausübung einer Beschäftigung neben des Bezugs Ihrer vorgezogenen Altersrente grundsätzlich versicherungspflichtig. Aus der Beschäftigung werden Beiträge entrichtet, woraus Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt werden. Diese Zuschläge werden mit Ablauf des Kalendermonats der Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze berücksichtigt. Wenn Sie Ihre Regelaltersgrenze im November 2024 vollenden, werden diese Zuschläge also ab 01.12.2024 berücksichtigt.

Die Ermittlung der Zuschläge und die Neuberechnung der Rente erfolgt von Amts wegen, d.h. ohne Antrag. Eine Umwandlung der vorgezogenen Altersrente in die Regelaltersrente erfolgt somit nicht.

Sofern Sie nach Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze noch weitere Beiträge entrichten, werden diese anschließend jährlich zum 01.07. berücksichtigt. Dabei sind für die jährliche Berücksichtigung zum 01.07. die für das vergangene Kalenderjahr ermittelten Zuschläge maßgebend.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Steueram 06.05.2022 | 09:45
Bezüglich der individuellen steuerlichen Auswirkungen sollten Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfverein wenden. Da ist die Rentenversicherung nicht zuständig.
Helmutam 06.05.2022 | 12:29
Danke für die Antworten!
Steuerrechtam 06.05.2022 | 16:01
Zitat von Helmut anzeigenausblenden
Eine Frage habe ich doch noch - muss ich mich bei der Rentenversicherung im November 20024 melden, damit ich meinen rentenversicherungspflichtigen Verdienst, den ich im Dezember 2023 erzielt habe, zur Altersrente für besonderes langjährig Versicherte ab Dezember 2024 dazugerechnet bekomme? Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird ja nicht in eine Regelaltersrente umgewandelt, sondern bis zum Ende meines Sterbemonats gezahlt. Oder wird meine Rente erst mit dem auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgenden 01.07.(2025) berücksichtigt?
Hallo Helmut, einen Hinzuverdienst zur Rente müssen Sie zeitnah bei der zuständigen DRV angeben (also wenn Ihnen die Abrechnung für den Monat Dezember 22 vorliegt). Das gehört zu den Mitwirkungspflichten, die dann später in Ihrem Rentenbescheid auch noch einmal stehen. Wenn Sie über den Rentenbeginn der Rente für besonders langjährig Versicherte hinaus noch arbeiten (auch wenn dies nur ein Monat ist), wird Ihre Regelaltersrente aber wegen dieses Hinzuverdienstes noch einmal neu berechnet, auch wenn dies dann 'automatisch' passiert. Insofern wird dann erst diese Rente 'bis zum Tod' bezahlt. D.h. aber auch, dass der Monat Dezember 2022 sich bereits ab dem Regelrentenaltersbeginn auswirkt. Steuerlich sollten Sie sich auch noch mal den §22 EStG ansehen/erklären lassen. Denn nach der Neuberechnung aufgrund von zusätzlichem Einkommen (nicht aufgrund regelmäßiger Rentenanpassungen) bis zum Regelrentenalter ist diese steuerlich betrachtet dann eine 'neue' Rente. Und es wird dann mit dem Prozentsatz aus 2022 dennoch der 'Steuerfreibetrag in EUR' noch mal neu berechnet. Dieser wird dann ab Regelrentenalter (bzw. aus der Rente des vollen darauf folgenden Kalenderjahres) 'festgeschrieben'. Genau erklärt Ihnen das z.B. ein Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Helmutam 06.05.2022 | 15:07
"...Durch diese Beiträge erhöht sich regelmäßig Ihre Rente nach Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze. Wenn Sie im November 1958 geboren sind, kommen die Beiträge, die im Dezember 2022 gezahlt werden, ab 01.12.2024 rentensteigernd hinzu..." Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Eine Frage habe ich doch noch - muss ich mich bei der Rentenversicherung im November 20024 melden, damit ich meinen rentenversicherungspflichtigen Verdienst, den ich im Dezember 2023 erzielt habe, zur Altersrente für besonderes langjährig Versicherte ab Dezember 2024 dazugerechnet bekomme? Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird ja nicht in eine Regelaltersrente umgewandelt, sondern bis zum Ende meines Sterbemonats gezahlt. Oder wird meine Rente erst mit dem auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgenden 01.07.(2025) berücksichtigt?
Petraam 07.05.2022 | 14:40
Ich hätte hierzu auch eine Frage: Ich gehe ab 01.07 in vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehindetung.Gleichzeitig habe ich eine Pflegeperson mit Grad 3 zu versorgen. Die Pflegeversicherung muss mir dann ja bis zur Regelaltersgrenze Rentenbeiträge zahlen. Wir dann etwa auch zur Regelaltersgrenze der steuerfreie Teil von jetzt 82% neu berechnet und erhöht? Dann würde ja ggg.diese Erhöhung eine minimale Rentenerhöhung sinnlos machen.
Steuerrechtam 07.05.2022 | 15:00
Zitat von Petra anzeigenausblenden
Hallo Petra, nicht der Prozentsatz wird erhöht! Dieser richtet sich weiterhin nach dem Jahr des ursprünglichen Rentenbeginns. Wenn aber die Regelaltersrente neu berechnet wird (z.B. auch wegen der Beiträge aus der Pflegekasse), wird der 'Freibetrag in EUR' neu festgelegt. Für die weiteren Details informieren Sie sich hierzu bitte bei einer Steuerberatenden Stelle oder dem Finanzamt. Wenn Sie in die Regelaltersrente wechseln und noch weiter eine Pflegeperson mit PG>=2 betreuen, werden übrigens auch weiterhin rentenerhöhende Beiträge von der Pflegekasse für Sie bezahlt, wenn Sie die Rente als Teilrente (99%) beziehen. Hierzu können Sie sich z.B. auch in dieser Broschüre informieren oder auch bei Ihrer zuständigen DRV direkt https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Wenn dann die Pflege entfällt, sollten Sie dies umgehend der DRV mitteilen und wieder auf Vollrente wechseln, da dies immer nur für die Zukunft möglich ist (ab Folgemonat der Mitteilung). Alles Gute!
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