Wie schon mal von mir geschildert, ist meine Altersrente für langjährig Versicherte ab 01.10.2022 wegen Erreichens der Regelaltersgrenze in Sept. 2022 -wegen zuvor entrichteter freiwilliger Beiträge- neu zu berechnen. Diese Neuberechnung ist bis heute (April 2023) noch nicht erfolgt.
Frage: Wie werden die von mir im Jahre 2021 entrichteten freiwilligen Beiträge bewertetet, wenn der Bescheid irgend wann einmal erteilt wird?
a) Mit dem vorläufigen Wert des Durchschnittsentgelt der bis 31.12.2022 galt oder
b) mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt, dass ab 01.01.2023 gültig ist.
Vielen Dank.