Rentenberechnung mit vorläufigem oder mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt für das Jahr 2021?

von
Habe mich unbeliebt gemacht

Wie schon mal von mir geschildert, ist meine Altersrente für langjährig Versicherte ab 01.10.2022 wegen Erreichens der Regelaltersgrenze in Sept. 2022 -wegen zuvor entrichteter freiwilliger Beiträge- neu zu berechnen. Diese Neuberechnung ist bis heute (April 2023) noch nicht erfolgt.

Frage: Wie werden die von mir im Jahre 2021 entrichteten freiwilligen Beiträge bewertetet, wenn der Bescheid irgend wann einmal erteilt wird?

a) Mit dem vorläufigen Wert des Durchschnittsentgelt der bis 31.12.2022 galt oder

b) mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt, dass ab 01.01.2023 gültig ist.

Vielen Dank.

von
Vorlauf

Alles nach Rentenbeginn wird mit dem vorläufigen Wert berechnet.

von
Abschläge

Zitiert von: Habe mich unbeliebt gemacht
...

a) Mit dem vorläufigen Wert des Durchschnittsentgelt der bis 31.12.2022 galt oder

b) mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt, dass ab 01.01.2023 gültig ist.

Vielen Dank.

Nur das Durchschnittsentgelt des Jahres 2021 ist bereits 'fest', 2022 und 2023 sind noch vorläufige Werte:

Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
2021 40.463,00 €
Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2022 38.901,00 €
Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2023 43.142,00 €

Quelle: Zahlen und Tabellen Ausgabe 01.01. - 30.06.2023

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/DE/Ueber-Uns/Publikationen/Zahlen-u-Tabellen-Artikel.html

von
Habe mich unbeliebt gemacht

Zitiert von: Abschläge
Zitiert von: Habe mich unbeliebt gemacht
...

a) Mit dem vorläufigen Wert des Durchschnittsentgelt der bis 31.12.2022 galt oder

b) mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt, dass ab 01.01.2023 gültig ist.

Vielen Dank.

Nur das Durchschnittsentgelt des Jahres 2021 ist bereits 'fest', 2022 und 2023 sind noch vorläufige Werte:

Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
2021 40.463,00 €
Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2022 38.901,00 €
Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2023 43.142,00 €

Quelle: Zahlen und Tabellen Ausgabe 01.01. - 30.06.2023

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/DE/Ueber-Uns/Publikationen/Zahlen-u-Tabellen-Artikel.html

Heißt das, dass der vorläufige Wert für 2021 auch im Rechner der DRV durch den endgültigen Wert komplett ersetzt wurde und demnach keine Anwendung mehr findet?

Experten-Antwort

Hallo Habe mich unbeliebt gemacht,

gesetzlich ist festgelegt (§ 70 Abs. 1 Satz 2 SGB VI), dass für das Jahr des Rentenbeginns und das davor liegende Kalenderjahr das vorläufige Durchschnittsentgelt maßgeblich ist - egal zu welchem Zeitpunkt die Rente festgestellt, oder ggf. auch neu festgestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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