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Experten-Antwort

Renteneintrittsalters

von h.lehn02.08.2021 | 12:02
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mich würde mal Interessieren wann für mich der früheste Termin für den Eintritt in die Rente ohne Abzüge ist. Wann mit Abzüge, und wie Hoch diese sind ? Da ich seit dem 16 Lebensjahr am Arbeiten bin komme ich auf ein Arbeitsleben wenn ich mal das 65 Lebensjahren annehme. Auf 54 Beitragsjahre. Bei 67 Lebensjahre auf 56 Beitragsjahre . Mein Wunsch wehre mit dem 61 Lebensjahr ,hier Stande ich dem Arbeitsmarkt ja 45 Jahre zur Verfügung. Ab wann Zahlt die ZVK ? Geboren : Juni 1967 Seit 1983 ohne Unterbrechung Einzahlung in die Rentenkasse . Seit 1992 Angestellter im Öffentlichen Dienst. Schwerbehinderten 50 %. Schöne Zeit

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo h.Lehn,

wenn Sie im Juni 1967 geboren sind und bei Renteneintritt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 vorweisen, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum 01.07.2029 beantragen. Allerdings wären dann 10,8% Abschlag in Kauf zu nehmen. Ohne vorliegende Schwerbehinderung wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 01.07.2030 mit 14,4% Abschlag.

Ohne Abschlag ist der 01.07.2032 der frühestmögliche Rentenbeginn – entweder als Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder als Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Ein früherer Rentenbeginn ist leider – unabhängig von der Erfüllung der 45 Jahre - nicht möglich.

Mit Ihren Fragen bezüglich der ZVK-Rente wenden Sie sich bitte direkt dorthin.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Ergänzungam 02.08.2021 | 14:56
Das alles nach heutigem Recht, was sich aber durchaus noch ändern kann und vermutlich auch wird (Rente mit 70?). So viele Jahre im Voraus ist und bleibt es nur eine unsichere Prognose.
h.Lehnam 02.08.2021 | 20:38
Hallo h.Lehn, wenn Sie im Juni 1967 geboren sind und bei Renteneintritt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 vorweisen, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum 01.07.2029 beantragen. Allerdings wären dann 10,8% Abschlag in Kauf zu nehmen. Ohne vorliegende Schwerbehinderung wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 01.07.2030 mit 14,4% Abschlag. Ohne Abschlag ist der 01.07.2032 der frühestmögliche Rentenbeginn – entweder als Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder als Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein früherer Rentenbeginn ist leider – unabhängig von der Erfüllung der 45 Jahre - nicht möglich. Mit Ihren Fragen bezüglich der ZVK-Rente wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das alles nach heutigem Recht, was sich aber durchaus noch ändern kann und vermutlich auch wird (Rente mit 70?). So viele Jahre im Voraus ist und bleibt es nur eine unsichere Prognose.
Danke
W°lfgangam 02.08.2021 | 21:17
Ergänzend: Sobald ein gesetzlicher Rentenfall vorliegt, gleich ob Alters- oder EM-Rente (oder bei Ihrem Ableben eine Hinterbliebenenrente folgt), unabhängig von etwaigen Abschlägen. Aber, das können Sie doch alles in der Satzung Ihrer ZVK nachlesen/online ...mal nicht so faul sein ;-) Gruß w.
h.Lehnam 03.08.2021 | 15:03
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