Rentenerhöhung 2024

von
Klaus M.

Guten Tag!
In 2024 gibt es ja eine Renteneerhöhung bis zu 7,5 Prozent für einen Teil der ehemaligen Wrwerbsminderungsrentner!
Ich bin 2004 in Erwerbsminderungrente gegangen und seit 2020 bekomme ich die Altersrente für Sschwerbehinderte, also bin ich direkt von der Erwerbsminderungsrente gewechselt!
Bekomme ich dann auch die 7,5 Prozent?
Weil meine Altersrente ja für Schwerbehinderte ist!

von
Schade

Wenn Sie dann noch leben, ja.

von
Bernd

Und wenn Sie nicht mehr leben, bekommt Ihre ggf. vorhandene Witwe die 7,5 % ab 07/2024

Experten-Antwort

Hallo Klaus M.,

durch die Neuregelungen des "Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes" werden Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.
Also: Auch Sie als "ehemaliger" Erwerbsminderungsrentner und aktueller Altersrentenbezieher erhalten diese Verbesserungen.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Lilith

Hallo Klaus,

ja ich habe auch verstanden, dass die Bestandsrentner, bei denen die Erwerbsminderungsrente direkt in die Altersrente umgewandelt wurde von dieser rentenerhöhung betroffen sind.

7,5 % im Osten
4,5 % im Ersten

Add on kommt dann noch die normale Rentenerhöhung im Juli.

von
Lilith

Sorry, habe mich bitte Aufteilung vertan

von
Das wird ein Fest

Reguläre Rentenerhöhung plus Zusatzzuschlag für Bestandserwerbsminderungsrenter!

von
Kann das sein?

Hallo,

aufgrund der ernormen Lohnerhöhungen in 2023 (Inflation) wird ja auch die angekoppelte Rentenanpassung für 01.07.2024 sehr beträchtlich sein, Minimum 5 Prozent.
Kann das wirklich sein, dass die Erwerbsminderungsrentner dann 7,5 Prozent plus 5 Prozent, also 12,5 Prozent mehr kriegen??

von
ganz einfach

Zitiert von: Kann das sein?
Hallo,

aufgrund der ernormen Lohnerhöhungen in 2023 (Inflation) wird ja auch die angekoppelte Rentenanpassung für 01.07.2024 sehr beträchtlich sein, Minimum 5 Prozent.
Kann das wirklich sein, dass die Erwerbsminderungsrentner dann 7,5 Prozent plus 5 Prozent, also 12,5 Prozent mehr kriegen??

Ja, das wären dann 12,5% mehr in 2024.

Wobei die typisierte Erhöhung von 7,5% bei vielen Fällen viel zu niedrig ist. Wäre die Zurechnungszeit individuell angepasst worden, wären oftmals 15% statt 7,5% Erhöhung herausgekommen. Dann wären es 20% mehr Rente.

Beim Bundesverfassungsgericht liegt immer noch das Musterverfahren vom VdK auf dem Tisch. Da würde es dann nicht nur die 20% mehr ab 2024 geben, sondern für alle noch offenen anhängigen Anträge, teilweise für die letzten 10 Jahre.

von
Abschläge

Zitiert von: ganz einfach
Zitiert von: Kann das sein?
Hallo,

aufgrund der ernormen Lohnerhöhungen in 2023 (Inflation) wird ja auch die angekoppelte Rentenanpassung für 01.07.2024 sehr beträchtlich sein, Minimum 5 Prozent.
Kann das wirklich sein, dass die Erwerbsminderungsrentner dann 7,5 Prozent plus 5 Prozent, also 12,5 Prozent mehr kriegen??

Ja, das wären dann 12,5% mehr in 2024.

Wobei die typisierte Erhöhung von 7,5% bei vielen Fällen viel zu niedrig ist. Wäre die Zurechnungszeit individuell angepasst worden, wären oftmals 15% statt 7,5% Erhöhung herausgekommen. Dann wären es 20% mehr Rente.

Beim Bundesverfassungsgericht liegt immer noch das Musterverfahren vom VdK auf dem Tisch. Da würde es dann nicht nur die 20% mehr ab 2024 geben, sondern für alle noch offenen anhängigen Anträge, teilweise für die letzten 10 Jahre.

Also mal ganz abgesehen davon, dass ja noch nicht einmal die Rentenanpassung für 2023 feststeht, ist es absolut wagemutig, nun schon mit einer für 2024 zu 'rechnen'.

Aber wenn es 5 % wären (.....) komme ich dennoch auf mehr als 12,5% (bzw. 9,5%) als Summe.

Denn erst kommt die Anpassung für die betroffenen (EM)Bestandsrentner (4,5%/7,5%) per Stichtag der pEP per 30.06.2024 und dann eine 'allgemeine Rentenanpassung'.

von
Rechner

Zitiert von: Abschläge
Zitiert von: ganz einfach
Zitiert von: Kann das sein?
Hallo,

aufgrund der ernormen Lohnerhöhungen in 2023 (Inflation) wird ja auch die angekoppelte Rentenanpassung für 01.07.2024 sehr beträchtlich sein, Minimum 5 Prozent.
Kann das wirklich sein, dass die Erwerbsminderungsrentner dann 7,5 Prozent plus 5 Prozent, also 12,5 Prozent mehr kriegen??

Ja, das wären dann 12,5% mehr in 2024.

Wobei die typisierte Erhöhung von 7,5% bei vielen Fällen viel zu niedrig ist. Wäre die Zurechnungszeit individuell angepasst worden, wären oftmals 15% statt 7,5% Erhöhung herausgekommen. Dann wären es 20% mehr Rente.

Beim Bundesverfassungsgericht liegt immer noch das Musterverfahren vom VdK auf dem Tisch. Da würde es dann nicht nur die 20% mehr ab 2024 geben, sondern für alle noch offenen anhängigen Anträge, teilweise für die letzten 10 Jahre.

Also mal ganz abgesehen davon, dass ja noch nicht einmal die Rentenanpassung für 2023 feststeht, ist es absolut wagemutig, nun schon mit einer für 2024 zu 'rechnen'.

Aber wenn es 5 % wären (.....) komme ich dennoch auf mehr als 12,5% (bzw. 9,5%) als Summe.

Denn erst kommt die Anpassung für die betroffenen (EM)Bestandsrentner (4,5%/7,5%) per Stichtag der pEP per 30.06.2024 und dann eine 'allgemeine Rentenanpassung'.

@Abschläge:
Warum sollten das mehr als 12,5 Prozent sein?
Einfaches Beispiel:
Ein EM-Rentner aus 2008 hat 10,000 EGP bisher.
Ab 30.06.2024 hat er dann 17,500 EGP.
Ab 01.07.2024 gibts (theoretisch) die 5,0 Prozent Rentenanpassung, also der Wert eines EGP erhöht sich um 5,0 Prozent.
Macht für mich 12,5 Prozent Erhöhung für einen EM-Rentner.

von
Rechner

Nicht 17,500 EGP sondern 10,750 EGP natürlich. Sorry, ändert ab nichts am Ergebnis.

von
Abschläge

Zitiert von: Rechner
...

@Abschläge:
Warum sollten das mehr als 12,5 Prozent sein?
Einfaches Beispiel:
Ein EM-Rentner aus 2008 hat 10,000 EGP bisher.
Ab 30.06.2024 hat er dann 17,500 EGP.
Ab 01.07.2024 gibts (theoretisch) die 5,0 Prozent Rentenanpassung, also der Wert eines EGP erhöht sich um 5,0 Prozent.
Macht für mich 12,5 Prozent Erhöhung für einen EM-Rentner.

10 EP + 7,5 % Zuschlag = 10,75 EP, dann
+ 5 % 'allgemeine' Anpassung = 11,2875 EP

= 12,875 % auf 10 EP

von
Peter T.

Warum @Abschläge es so schreibt? Weil er besser rechnen kann. :-)

Rechnen Sie doch mal 1000 € plus 12,5% und dann noch einmal 1000 € plus 7,5% plus 5%. Einfachste Mathematik die eigentlich klar sein sollte.
So wie 1000 € plus 20 %, dann minus 20% auch keine 1000 € sind...

von
Und dann

Zitiert von: ganz einfach
Zitiert von: Kann das sein?
Hallo,

aufgrund der ernormen Lohnerhöhungen in 2023 (Inflation) wird ja auch die angekoppelte Rentenanpassung für 01.07.2024 sehr beträchtlich sein, Minimum 5 Prozent.
Kann das wirklich sein, dass die Erwerbsminderungsrentner dann 7,5 Prozent plus 5 Prozent, also 12,5 Prozent mehr kriegen??

Ja, das wären dann 12,5% mehr in 2024.

Wobei die typisierte Erhöhung von 7,5% bei vielen Fällen viel zu niedrig ist. Wäre die Zurechnungszeit individuell angepasst worden, wären oftmals 15% statt 7,5% Erhöhung herausgekommen. Dann wären es 20% mehr Rente.

Beim Bundesverfassungsgericht liegt immer noch das Musterverfahren vom VdK auf dem Tisch. Da würde es dann nicht nur die 20% mehr ab 2024 geben, sondern für alle noch offenen anhängigen Anträge, teilweise für die letzten 10 Jahre.

... rutscht man in die Steuerpflicht oder die Rentenversicherung versucht die mit den höchsten Renten rauszukegeln. Sch.. Erhöhungen!

von
Peter T.

Da war er auch schon schneller, mit der Berechnung/Antwort...

von
Peter T.

Die DRV schaut sicherlich nicht nach den Höhen der EMR und entscheidet daraufhin wer EMR ist oder nicht.
Ein allg. Ammenmärchen.

Und auch Mathematik der Grundschule, zur anderen Aussage...
Der persönliche Steuersatz bei Leuten die in die Steuerschuld rutschen liegt bei rund (wirklich nur grob) 20%. Also 100 bekommen rund 20 € abgeben, finde ich weitaus besser als 0 bekommen 0 abgeben. Aber ich übernehme gern Ihre Erhöhung und damit die Steuerschuld...

von
Naja

Zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge, macht aber immer noch keine 100 % Abgabelast :)

von
Peter T.

Die sind natürlich extra, haben aber nichts mit den angesprochen/geschriebenen Steuern zu tun...

von
Meine Güte

Einer der überflüssigsten Threads der letzten Monate.
Hätte, wenn und aber, alles nur Gelaber!

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