Hallo Gelberger,
ich möchte auf die Ausführungen von W°lfgang verweisen.
Hauptgrund für zunächst noch erteilte Bescheide mit der Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro ist die sehr kurzfristige gesetzliche Regelung, dass auch in 2021 eine höhere Grenze gilt. Die technische Umsetzung war zeitgerecht nicht möglich.
Die Fälle werden korrigiert und Renten werden entsprechend nachgezahlt.
Ihr eingelegter Widerspruch ist trotzdem vollkommen richtig.