Hallo Rudi Ratlos,
es kommt darauf an, aus welchem Arbeitsentgelt sich Ihr Arbeitslosengeld berechnet. Hierfür gibt es folgende Varianten:
1. Waren Sie in den letzten 24 Monaten vor der Antragstellung mindestens 5 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, so wird Ihr Arbeitslosengeld I auf Grundlage des Einkommens, das Sie erzielt haben, berechnet. Aus 80 vom Hundert dieses Einkommens werden dann die Rentenversicherungsbeiträge berechnet.
2. Sofern Sie im 24-Monats-Zeitraum keine 5 Monate haben, wird das Arbeitslosengeld I aus einem fiktiven Arbeitsentgelt berechnet. Dieses ist von der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit für Sie richten, und der für die Ausübung dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation abhängig. Aus 80 vom Hundert dieses fiktiven Arbeitsentgelts werden dann die Rentenversicherungsbeiträge berechnet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung