Hallo Excali100,
nur die Kranken-/Pflegekasse Ihrer Frau kann klären, warum bisher keine Beiträge aufgrund von Pflege Ihrer Frau für Sie erbracht wurden. Bitte wenden Sie sich umgehend an die dort zuständige Stelle.
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Hallo Excali100,
nur die Kranken-/Pflegekasse Ihrer Frau kann klären, warum bisher keine Beiträge aufgrund von Pflege Ihrer Frau für Sie erbracht wurden. Bitte wenden Sie sich umgehend an die dort zuständige Stelle.
In der ursprungsfrage schrieb der Fragesteller, es hätte zuvor Pflegestufe 2 (alt) vorgelegen. Dies lässt die Vermutung zu, dass zwischenzeitlich eine Verbesserung eingetreten ist, was ja für die Betroffene erfreulich wäre. Dennoch werden wir das Problem hier wohl nicht lösen können, sondern lediglich die zuständige Pflegekasse kann sich hierzu verbindlich äußern.Pflegegrad 1 = keine Rentenbeiträge = nix verpasstMerkwürdig ist nur, dass der Threadersteller schreibt, es hätte vorher (= bis 2016) auch schon die PflegeSTUFE 1 vorgelegen. Wäre dem wirklich so, würde der Fall ab 2017 im PflegeGRAD 2 (mit Beiträgen zur RV) umgestellt worden sein, sofern es keine anderweitigen Veränderungen (Besserung, Änderung in den Verhältnissen) gegeben hat. PflegeSTUFEn gibt es seit dem 01.01.2017 nicht mehr.
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