Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ivanka,
auch wenn Ihre Mutter wieder in der Rentenversicherung versichert ist, sind die erstatteten Zeiten und die vor der Erstattung liegenden Zeiten verloren.
Grundsätzlich ist somit eine Rückzahlung der Erstattung nicht möglich. Wenn sie allerdings eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat oder erfüllen wird (also Zeiten in der Rentenversicherung mit zB. Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeitszeiten, etc.), dann gäbe es grundsätzlich die Möglichkeit die „verlorene Zeit“ auszugleichen.
Sollte dies der Fall sein, empfehle ich Ihnen, sich direkt mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.