Hallo Manfred,
aus der Formulierung Ihrer Fragestellung schließen wir, dass Ihre Ehegattin aktuell offenbar keine unmittelbare Riester-Förderberechtigung hat, sondern über Sie als Ehegatten eine sog. mittelbare Berechtigung besteht und dementsprechend Ihre Ehegattin einen eigenen Riestervertrag abgeschlossen hat.
In diesem Fall bestünde die sog. mittelbare Riester-Berechtigung für Ihre Ehegattin auch weiterhin. Sofern sie den Riester-Vertrag weiter bis zum Beginn ihrer eigenen Rente besparen möchte, müsste sie dann tatsächlich den jährlichen Mindesteigenbetrag von derzeit 60 Euro jährlich in den Vertrag einzahlen, um die maximale staatliche Zulage in Höhe von 175 Euro auch weiterhin zu bekommen. Eine generelle Empfehlung dazu können wir nicht abgeben, da dies der individuellen Entscheidung Ihrer Ehegattin vorbehalten ist. Generell lässt sich aber sagen, dass die Höhe der staatlichen Zulage in einem günstigen Verhältnis zur Höhe des Mindesteigenbetrags steht.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich am besten direkt an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger und vereinbaren ein Beratungsgespräch.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung