Hallo Mark,
wir schließen uns den Vorrednern an, hier solltest Du bitte unbedingt bei einem Steuerexperten Rat suchen.
Deswegen beschränken wir uns bei Deiner Frage lediglich auf eine grundsätzliche Aussage:
Bei einem Abschluss vor 2005 gilt unserer Kenntnis nach zumindest für Riester- Rentenversicherungen tatsächlich eine steuerrechtliche Sonderregelung: Eine Auszahlung des angesparten Kapitals plus Erträge sollte (bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren) grundsätzlich steuerfrei sein. Es kommt hier aber wirklich auch genau auf das von Dir abgeschlossene Riesterprodukt an (für ältere Fonds- oder Banksparpläne gilt diese Regelung nach unserem Kenntnisstand wiederum nicht).
Bitte hier einen Steuerexperten hinzuziehen.